Berufsausbildungsbeihilfe Aufhebungsbescheid?

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BAB darf nur gezahlt werden wenn du dich in einer betrieblichen Erstausbildung (es wurde noch keine Ausbildung abgeschlossen) befindest. Wenn du also dein Ausbildungsverhältnis beendest, hast du erstmal keinen Anspruch mehr. BAB kann jedoch weiter gezahlt werden, wenn du Nahtlos bei einem anderen Ausbildungsbetrieb die Ausbildung fortsetzt. Und die Änderung sofort der Agentur mitteilst.

Als Leistungsbezieher bist du verpflichtet der Agentur für Arbeit jede Veränderung sofort mitzuteilen. Tust du dies nicht und es kommt zur Überzahlung wird der überzahlte Betrag zurück gefordert. Je nach Höhe und Zeitraum der Überzahlung kann auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren auf dich zukommen.

Der §48 SGB X regelt den Verwaltungsakt. Ein Leistungsbescheid ist immer ein Verwaltungsakt. Dieser kann zurück genommen werden, wenn der Leistungsbezieher seinen Pflichten (Mitwirkungspflicht) nicht nachkommt oder die Vorraussetzungen für die Leistungen nicht mehr vorliegen.

Du kannst einen neuen Antrag stellen sobald du sich wieder in einer betrieblichen Erstausbildung befindest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung