Berufgenossenschaft zahlen

5 Antworten

Zahl den Beitrag.. Du musst nur einmal während der Arbeit umknicken mit dem fuss, durch einen Unfall während der Arbeit dir irgendwas brechen, etc...etc... Du bist froh über die übernahmen sämtlicher behandkungskosten, sowie verletztengeld!

In Deinem Bescheid von der BG ETEM steht, dass Du Dich per Antrag befreien lassen kannst

Es gibt Berufsgenossenschaften da sind die Unternehmer pflichtversichert, das ist in der Satzung der jeweiligen BG  geregelt. Für die ETEM findest Du die Satzung hier:

http://www.bgdp.de/pages/service/download/Satzung_BGETEM.pdf

 

Auf Seite 46 steht was zur Unternehmerversicherung. Da mußt Du prüfen ob das auf Dich zutrifft und evtl Widerspruch gegen den Bescheid einlegen

Man muss als Selbständiger nur dann Beiträge zahlen, wenn man Angestellte hat - es sei denn, man übt einen Beruf aus, bei dem es Sonderregelungen gibt (z.B. Landwirt). 

Vielleicht handelt es sich hier bei um einen Irrtum, den du der BG erklären musst.

scallawags  27.04.2011, 12:50

Das ist Unsinn: Es gibt für viele selbständige Tätigkeiten (sogenannte verkammerte Berufe) Pflichtmitgliedschaften, egal, was du verdienst, ob du Angestellte hast oder deinen Job haupt- oder nebenberuflich machst.