Belästigt von der eigenen Schwester?

6 Antworten

Hallo!!!

Man kann z.Bsp. auch eine bannmeile über einen Anwalt bzw. Gericht erwirken d.h. das man sich nicht mehr als 100m nähren darf, man nicht kontakt aufnehmen darf und auch nicht über dritte d.h. man darf keine andere Person mit reinziehen die die belästigung weiterführt. Wenn man aber wenig Geld hat und sich keinen Anwalt etc. leisten kann, kann man allerdings bei Gericht die Gerichtskostenbeihilfe usw. beantragen!! LG Katrin

Klärendes Gespräch, Ignorieren, Telefonnummer und E-Mail Adresse ändern, ihr einen Brief schreiben in dem ihr sie bittet dies zu unterlassen, sonst leitet ihr andere Schritte ein (wirkt oft, da es Angst macht).

Will sie denn irgendwas bestimmtes oder nur stänkern?

Viele Möglichkeiten gibt es da nicht. SMS und E-Mails kann man auch ignorieren. Irgendwann wird sie schon aufgeben. Eine Anzeige schadet nicht, wird aber vorerst auch nichts bringen.

Du kannst eine Unterlassungsklage einreichen. Die Anzeige würde ich überdies trotzdem auf jeden Fall einreichen. Das ist ja so etwas wie üble Nachrede, Rufmord oder zumindest Beleidigung. Die Anzeige kostet ja nichts, also kann sie nichts schaden.

Hallo,

was ist in der Familie schief gelaufen? Warum wurden da Grenzen überschritten. Beide Seiten müssen Fehler gemacht haben. Nehmt einen Dritten zur Hilfe, der unparteiisch hilft.