Bekommt man Übergangsgeld wenn das Krankengeld aufgebraucht ist?

2 Antworten

Hallo FrauFanta,

Sie schreiben:

Bekommt man Übergangsgeld wenn das Krankengeld aufgebraucht ist?

( für Alg1 bin ich gesperrt wegen Eigenkündigung)

Antwort:

Eigenkündigung ohne vorherige Abstimmung mit der zuständigen Agentur für Arbeit kann im Grunde genommen als "Eigentor" bezeichnet werden!

Die Übergangsgeld-Leistungen sind an diverse Voraussetzungen gebunden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/02_leistungen/allgemeines/uebergangsgeld.html

Auszug:

Als Arbeitnehmer haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung regelmäßig einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Entgelts, der im Allgemeinen 6 Wochen beträgt. 

Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, so können Sie vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten. 

Dazu müssen Sie unmittelbar vor dem Beginn der Rehabilitation oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.

Auch wenn Sie Krankengeld beziehen, können Sie ein Übergangsgeld erhalten, wenn Sie zuvor rentenversicherungspflichtig waren.

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http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

Auszug:

Wenn der Betroffene nicht versicherungspflichtig tätig oder wegen unentgeltlicher Pflege versicherungspflichtig ist, muss z. B. nach dem Ende eines Krankengeldbezugs stets und lückenlos die Meldung bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos & arbeitssuchend erfolgen! Dieses Gesuch muss regelmäßig alle drei Monate durch persönliche Vorstellung in der Agentur für Arbeit erneuert werden!

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Fazit:

Die o.a. Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, der Teufel steckt im Detail!

Da nach Ihren eigenen Angaben eine Eigenkündigung und eine ALG 1-Sperre vorliegt, haben Sie sich offensichtlich in eine verzwickte Situation rein manöviert und da wird die Luft sehr dünn!

Lassen Sie sich von Ihren zuständigen Leistungsträgern und ggf. vom VDK gründlichst beraten, welche Wege Ihnen ggf. noch offenstehen, damit Sie in keine finanzielle Notlage geraten!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Normalerweise bekommt man während der Reha dann Übergangsgeld.