Bekommt man Kindergeld wenn man Studiensuchend gemeldet ist?
Hallo Liebe Leute, bitte nur Antworten wenn ihr wirklich Ahnung oder Erfahrungen gemacht habt, da mir Vermutungen nicht weiter helfen.
Ich hab ein kleines Problem und zwar habe ich letzte Jahr ein BfD gemacht und mich für dieses Jahr für ein Studium beworben wo ich leider nicht angenommen wurde Ich habe 1.10 ein Termin wo ich mich Studiensuchend melden werde hab für September aber kein Kindergeld mehrbekommen
Ich habe gelesen das man wenn man ein Studiumsplatz sucht nur 4 Monate als Übergang noch Kindergeld bekommt. Stimmt das? und reicht es wenn ich währenddessen ein länger wirkendes Praktikum mache, anstelle eines FsJ's (hab ja noch zumindes ein halbes Jahr zur verfügung) oder kann ich das irgendwie anders regeln weil ich kein FSJ mehr machen möchte, da dort meine Auswahlmöglichkeiten nicht gerade groß sind.
lieben Dank
2 Antworten
Ich war ein jetzt über ein Jahr studiensuchend und hab nur diese kurze übergangszeit was bekommen. Wie sich das mit dem praktikum, das du anstrebst verhält weiß ich leider nicht. Aber bei einem normal praktikum bekommt man auf jeden fall nichts.
Ja, aber nur für maximal 4 Monate. Man muss dann nach Schulabschluss direkt zum nächsten Semester (in der Regel das Wintersemester) ein Studium aufnehmen. Länger Zwischenzeiten werden nicht mit Kindergeld bezahlt.