Bekommt man Freiheitsstrafe auf Bewährung, wenn man nicht vorbestraft ist?

6 Antworten

Hallo AlCapone106,

wann und in welchen Fällen die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann regelt der folgende Paragraph:

§ 56 StGB - Strafaussetzung
(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.
(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre NICHT übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.
(3) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet.
(4) Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Strafe beschränkt werden. Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.

Ich denke der Gesetzestext ist auch für einen juristischen Laien gut zu verstehen.

Im Klartext: Bei Verurteilungen bis zu zwei Jahren ist eine Bewährungsstrafe möglich, darüber hinaus nicht.

Das schließt wiederum bei Straftaten, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 oder mehr Jahre vorsieht, eine Bewährungsstrafe aus.

Schöne Grüße
TheGrow

Gehirn einschalten! Bekommt ein Mörder Bewährung, weil es sein erster Mord war? Grundsätzlich gibt es bei Verbrechen, verübt von Erwachsenen,  keine Bewährung. Das kann es nur bei Vergehen geben.

Und das ändert sich auch nicht dadurch, dass du diese Frage mehrfach stellst.

Hallo

Bis zu 1 Jahr ist normal üblich, bis 2 Jahre darf es sein.

Mit Gruß

Bley 1914

HalloBis 1 Jahr ist es üblich, bis 2 Jahren kann es max. sein#+

Kommt auf die Straftat selbst, sowie auf die Schwere der Straftat an.