Bekommt man eine zusätzliche strafe wenn man in den Blitzer den Mittelfinger zeigt?

13 Antworten

Bis Du mit dieser Geste auf das Blitzen reagiert hast, ist das Foto schon längst geschossen und der Finger mit Sicherheit nicht auf dem Bild zu sehen. Falls Du natürlich mit erhobenem M.finger absichtlich und zu schnell den Blitzer passierst (und nur so kommt er auf das Foto), kann man Dir zu Recht eine Absicht unterstellen, und die wird dann sicher bestraft.

Hallo

das wird nicht billig, da Vorsatz. Das kann dann schon mal ein mehrfaches des normalen Bußgeldes als Strafe geben.

Grüssle

  1. Die "normalen" Bußgeldbeträge gehen vonm Fahrlässigkeit bei der Begehung aus. Wenn du einen Blitzer mit erhobenem Mittelfinger passierst wird man sehr leicht Vorsatz unterstellen können. Die Folge: Ein höheres Bußgeld.

  2. Fraglich ist außerdem, ob es sich um eine Beleidigung (§185 StGB) handelt. Da wäre man dann nicht mehr bei einer Ordnungswidrigkeit, sondern Straftat.

dann kannst Du Dich auf keinen Fall mehr mit dem Argument herausreden, Du hättest die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen und dann wird natürlich auch von Vorsatz ausgegangen.

  1. Die einschlägige Rechtsprechung geht hier von keiner Beleidigung aus, da eine solche nicht direkt zugeordnet werden kann.
  2. Allerdings kann hier das Verwarnungs- oder Bußgeld entsprechend verdoppelt werden, da hier vom Vorsatz der Geschwindigkeitsübertretung ausgegangen werden kann, zumindest wenn es sich um den Fahrer handelt, der dieses Handzeichen macht.

Es sei denn, es handelt sich um eine PolyscanSpeed^^