Bekommt ein Ausländer durch Heirat mit Deutscher automatisch deutschen Pass?

10 Antworten

Durch die Heirat eines Deutschen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Das regelt § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, wonach die Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutsches nach Maßgabe des § 8 StAG eingebürgert werden, wenn sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben und die Hinnahme der Mehrstaatigkeit geboten ist und sie sich in die deutschen Lebensverhältnisse einordnen. Das Einbürgerungsverfahren kann bis 1,5 Jahre dauern. Es ist von einer Mindestdauer von 6 Monaten auszugehen. Bei Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit wird auch ein deutscher Paß erteilt.

Durch die Heirat bekämst du wohl erstmal eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach einigen Jahren (früher waren's 3) kannst du eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen und (wieder: früher, keine Ahnung ob die Zeiträume da inzwischen geändert wurden) nach 8 Jahren Aufenthaltserlaubnis kannst du die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=213983&ccheck=1

kikkerl  19.06.2010, 09:30

es sind immer noch 3 jahre. 5 jahre wären es wenn der antragsteller kein kind hätte :-)

  1. Der Antragsteller hat ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis

  2. Einbürgerungswillige haben seit mindestens acht Jahren ihren Lebensmittelpunkt rechtmäßig in Deutschland.

  3. Sie können für sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II sorgen.

  4. Es sind ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden.

  5. Der Antragsteller hat Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland (Fragebogen).

  6. Er oder sie ist nicht vorbestraft. Geringfügige Verurteilungen sind allerdings ohne Belang (Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen, Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten auf Bewährung).

  7. Der Antragsteller bekennen sich zum Grundgesetz.

  8. Einbürgerungswillige müssen ihre alte Staatsangehörigkeit aufgeben - wobei dieses nicht für mehr alle Länder zutrifft.

  9. Dann muß ein Test gemacht werden, der sich über 2 Tage hinzieht und erst wenn man dann auch diesen bestanden hat, bekommt man sie.

Er bekommt das Aufenthaltsrecht (manchmal dauert auch das noch ein paar Monate, je nachdem, aus welchem Land der Partner kommt), aber keinen deutschen Pass. Wenn die Ehe innerhalb von 2 Jahren geschieden wird und keine Kinder aus dieser Ehe hervorgegangen sind, kann der Partner wieder abgeschoben werden. Danach hat er automatisch Bleiberecht.

nein... erstmals aufenthaltsrecht für 3 jahre, danach darf er für immer da bleiben. in dieser zeit kann er dann den deutschen pass beantragen aber erst muss er deutscher werden. google mal nach "deutsche staatsangehörigkeit beantragen"

Fiffi351  30.06.2016, 15:50

Das stimmt aber nicht, das erste mal kann er nur ein Jahr hier bleiben bzw. Aufenthaltstitel  1 Jahr ) und dann nach § 28 Abs. A1 Ab seit im Jahr 2005 muss der Partner ( wenn er noch nicht richtig Deutsch kann ) mind. 960 Stunden Deutsch Schule machen ! Das ist heutzutage nicht mehr so einfach !!