Bekomme ich noch Kindergeld in der zweiten Ausbildung?
Hallo, ich habe schon eine dreijährige Ausbildung hinter mir. Habe danach ein Jahr in dem Beruf aus gelernt gearbeitet, und habe mich dann dazu entschieden noch mal eine neue Ausbildung zu machen. Jetzt ist meine Frage ob ich noch Kindergeld bekomme? Ich hab auch schon ein Antrag gestellt aber auch mit mehreren darüber geredet und manche meinten eben, dass ich gar keins mehr bekomme. Nur zur Info ich bin 19 Jahre alt.
Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen
4 Antworten
Kingergeld wird bis maximal 25 Jahrenm gezahlt, solange das Kind sich in Ausbildung befindet.
Ob eine 2. Ausbildung auch dazu zählt, weiß ich nicht.
Die Familienkasse wird über Deinen Antrag entscheiden.
Ob das die Erstausbildung, eine zweite oder dritte ist bzw. z.B. auch einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - spielt für den Anspruch keine Rolle, solange das Kind das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für behinderte Kinder ab dem 18 Lebensjahr gelten andere Voraussetzungen, wenn die Behinderung vor der Vollendung des 25 Lebensjahres schon vorhanden war und das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann, dann kann Kindergeld zeitlich unbegrenzt gezahlt werden.
Das Kind muss sich auch nicht zwingend in Ausbildung, Studium oder freiwilligen Dienst befinden, um bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld zu haben, dafür würde z.B. auch schon eine Meldung als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit ausreichen.
Würdest Du bzw.deine Eltern auch in der dritten Ausbildung bekommen, solange Du noch keine 25 bist.
Man bekommt Geld, wenn man in Ausbildung ist und unter 25.
Da ist es egal, welche Ausbildung es ist , die 1., 2. 3
Da du bereits eine Ausbildung abgeschlossen hast und auch schon ü. 18 bist, wirst du kein Kindergeld mehr bekommen. Wenn man nach der Schule Arbeitslos ist kann man bis zum 21 Lebensjahr und, wenn man in der ersten Ausbildung ist bis zum 25 Lebensjahr Kindergeld bekommen aber sollte man davor schon eine Ausbildung abgeschlossen haben, bekommt man keins mehr.
Im Internet steht aber wortwörtlich unter 25 Jahre. Auch bei der zweiten Ausbildung bekommt man noch Kindergeld.