Bekannter schuldet mir Geld - Eintreiben? -Möglichkeiten?

14 Antworten

Hallo,

Weil man im Leben öfter mal Geld verleiht musst du das nächste Mal dir eine kurze schriftl. Erklärung unterzeichnen lassen: "Hiermit erkläre ich XY, dass ich mir von Hanna 150,00 € geliehen habe." Wenn du das hast kannst du bei einem Inkasso Unternehmen anrufen (z.B. coeo Inkasso), den Wish übersenden und die treiben die Forderung ein. Das ist ein seriösen Inkasso Unternehmen also kein Russeninkasso. Weil das Inkasso Unternehmen Kosten hat das Geld einzutreiben bekommst du nicht den ganzen Betrag zurück. Manchmal kannst du die Forderung nur an das Inkasso Unternehmen ganz verschenken, aber das ist besser als den Schuldner ungestraft davon kommen zu lassen.

Häufig reicht es schon per mail damit zu drohen.

Mit freundlichen Grüßen

MaxMustermueller

Zunächst einmal gilt es ein Gespräch mit dem Zeugen zu führen und diesen fragen ob er gesehen hat, dass hier genau 160 € dem Schuldner übergeben wurden. Dann wäre der nächste Punkt ob denn der Zeuge bestätigen kann, dass das Geld nur Leihweise ausgehändigt wurde und ob denn hier eine Rückzahlung vereinbart wurde.

Wenn dies Punkte für Sie positiv geklärt sind so sollten Sie dem Schuldner per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass Sie die Vereinbarung über die Rückzahlung mit sofortiger Wirkung kündigen da anhaltender Zahlungsverzug vorliegt. Dann in diesem Schreiben den Schuldner zugleich auffordern den Betrag sofort, jedoch bis spätestens (Datum ausschreiben) + 8 Tage auf Ihrem Konto eingegangen sehen wollen.

Sofern der Schuldner dann immer noch nicht bezahlt haben einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides online stellen. Gebühren inkl. Zustellungskosten 23 €.

Dürfte eigentlich so funktionieren. Wenn Ihnen dieses zu viel und zu kompliziert ist können Sie auch zum Amtsgericht Ihres Wohnsitzes gehen und dort beim Rechtspfleger Hilfe in ANspruch nehmen. Koste nichts.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen. :-))

flirtheaven  11.08.2011, 10:17

das ist doch mal eine präzise und fachgerechte antwort

Also bei 160,- Euro lohnt sich der Aufwand für eine Privatperson eigentlich nicht, bzw. Du müsstest zunächst drei Mahnungen Schreiben und in der letzen auf die weiteren Konsequenzen hinweisen (Du bist als Gläubiger verpflichtet die Schulden nicht unnötig in die Höhe zu treiben)

Dann zum Rechstanwalt und die Schulden einklagen - aber du musst dabei die Gerichts und Anwaltskosten vorstrecken und kannst sie erst nachher zusammen mit den Schulden und Mahnkosten zusammen von einem Gerichtsvollzieher eintreiben lassen und wenn nichts zu holen ist hast Du noch mal 350,- Euro in den Sand gesetzt.

Ich würde bei so jemandem etwas Kaputt machen das genauso viel kostet und dann sagen: "kannst Du verrechnen"

flirtheaven  11.08.2011, 09:55

man muss keine drei mahnungen schreiben, das ist ein ammenmärchen bzw. ein populärer rechtsirrtum. den vorschlag mit der sachbeschädigung würde ich auch bleiben lassen, das ist nämlich eine straftat. selbst wenn der schaden zivilrechtlich verrechnet würde, könnte strafrechtlich dennoch einiges auf den fragesteller zukommen.

monokulti  11.08.2011, 10:05
@flirtheaven

Man muss es ja nicht "absichtlich" kaputt machen, allerdings kenn ich auch niemanden der sich bei mir Geld leihen würde um es dann nicht zurückzuzahlen...

flirtheaven  11.08.2011, 10:16
@monokulti

ist mir auch nur einmal bei einer ehemaligen geschäftspartnerin passiert. das wurde dann aber richtig teuer für sie. am ende hat sie etwa das achtfache bezahlt.

Hallo, es ist jetzt schon paar wochen her da ging es um 100 Euro, da hat eine Freundin der anderen diese 100 Euro auch geliehen, jedoch nicht zurück bekommen, sie hatte die Freundin angezeigt, die Schuldnerin musste bei Gericht antretenund sie musste sofort das Geld mitbringen. Versuchs mal so, du hast ja noch Zeugen, du kannst ja nochmal das Gespräch zu ihm suchen und wenn nichts passiert offenbarst du ihm deinen nächsten Schritt.

Viel Glück

anuraviride  17.05.2020, 21:52

Wie könnte die Schuldige verurteilt werden? Gab es was schriftliches? Ausschlaggebende Beweise?

Hi. Versuch es dann, wenn der Betroffene sein Geld bekommt, z. B. am 1. des Monats. Vllt rückt er wenigstens einen Teilbetrag raus, wenn Du ihm gut zuredest. Drohen wird die Situation nicht verbessern, kriegste eher noch eine drauf. LG