Beitragsbefreiung Handwerkskammer
Wie kann ich Beitragsfrei werden?
2 Antworten
4Personen, die nach § 90 Abs. 3 Mitglied der Handwerkskammer sind und deren Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, deren nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt, sind vom Beitrag befreit.
Personen, die nach §90 Abs. 3 Mitglied der HWK sind...", und einen Gewinn von nicht mehr als 5200,- Euro erwirtschaftet haben, vom Beitrag befreit sind.
Wenn du mehr Gewinn hast, ist eine Befreiung leider nicht möglich.