Beim Ladendiebstahl erwischt - darf ein Ladendetektiv das?

14 Antworten

Das Wegnehmen der Handys mit Rückführungswille stellt keine Straftat dar, hierbei handelt es sich um (zivilrechtliche) verbotene Eigenmacht (vgl. dazu auch BGH Urteil vom 26.02.1998 Az. 4 StR 54/98 ). Das Anpacken an den Arm und die dadurch ermöglichte Durchsuchung kann eine Nötigung darstellen, sie ist jedoch durch § 127 Abs. 1 S. 1 StPO gerechtfertigt.

Ist mir so ähnlich ergangen.Ich wurde beim Ladendiebstahl erwischt(Drogerie-Artikel im Wert von 80,00Euro)und der Detektiv nahm aus meiner Handtasche Kontoauszüge meines Sohnes und sah sich jede Abbuchung einzeln an.Er hat also seine Kompetenzen eindeutig überschritten.(In die Handtasche zu sehen,ob er noch etwas geklautes findet,hatte ich ihm allerdings erlaubt,das Einsehen der Kontoauszüge nicht).Dann sagte er siegessicher und triumphierend:"Sie lasse ich hochgehen".Dann sollte ich das Protokoll unterschreiben,das eine falsche Behauptung enthielt.Als ich das Protokoll diesbezüglich korrigieren wollte,entriß er mir gewaltsam den Kuli weg.Ich bereue die Angelegenheit natürlich zutiefst und werde sowas garantiert nie wieder machen,aber der Detektiv muß auch seine Grenzen kennen.LG mäuschen

Ich halte das Verhalten für durchaus noch rechtmässig.

Er hat das Recht, euch durch geeignete Maßnahmen an der Flucht zu hindern und bei Fluchtgefahr geeignete Maßnahmen zur Feststellung der Identität zu ergreifen.

Euch das Handy, EC-Karte oder auch den Ausweis wegzunehmen sind geeignete Maßnahmen, da sich über diese Dinge mittelbar eure Identität feststellen ließe.

Von der Tatsache, das ihr hier die Kriminellen seid, möchte ich noch gar nicht reden. Das wisst ihr ja selbst.

AanAllein  14.04.2014, 11:27
und bei Fluchtgefahr geeignete Maßnahmen zur Feststellung der Identität zu ergreifen.

Woraus leitest du das ab?

Interesierter  14.04.2014, 12:27
@AanAllein

Die Fluchtgefahr leite ich hieraus ab:

meine freundin dachte dass er kriminell wäre (haha diese ironie :D ihr wisst was ich meine^^) und wollte deswegen weggehen, dann hat er sie am arm gepackt und uns dann halt wirklich die handys weggenommen damit wir mitkommen,

Die Täter wollten nicht freiwillig bleiben. Sie wollten verduften. Daran hat sie der Mitarbeiter gehindert. Für den Fall, dass sie trotzdem geflohen wären, hätte man sie anhand ihrer Handys ermitteln können.

Was hast du daran zu beanstanden?

AanAllein  14.04.2014, 12:41
@Interesierter

meine Frage war wohl nicht ganz eindeutig. Woraus leitest du ein Recht ab, irgendwelches Eigentum für eine Identitätsfeststellung an sich zu nehmen?

Interesierter  14.04.2014, 19:52
@AanAllein

Dies ist gängige Rechtsprechung und beruft sich auf § 127 StPO Abs. 1.

Demnach ist die Wegnahme von Sachen zur Verhinderung der Flucht im Rahmen der Verhältnismässigkeit zulässig.

AanAllein  15.04.2014, 09:25
@Interesierter

Dafür hätte ich dann doch gerne mal einen Beleg.

Interesierter  15.04.2014, 12:32
@AanAllein

Dafür bedarf es keines Beleges. Vielmehr bedarf es des Beweises, dass die Wegnahme des Handys rechtswidrig gewesen sein soll.

AanAllein  15.04.2014, 12:40
@Interesierter

Doch dessen bedarf es. Ansonsten darfst du gerne vorbeikommen, damit ich dir dein Handy abnehmen darf. Auf Deutsch: Du erzählst Quatsch.

Interesierter  21.04.2014, 00:59
@AanAllein

Nun, wenn du mir mein Handy gegen meinen Willen abnehmen würdest, müsste ich bzw. die Staatsanwaltschaft beweisen, dass diese Wegnahme rechtswidrig war.

Offensichtlich hast du den Grundsatz der Unschuldsvermutung in unserem Rechtsstaat noch nicht so ganz verinnerlicht.

AanAllein  21.04.2014, 10:51
@Interesierter

Langsam wirst du albern. Wenn ich dir gegen deinen Willen etwas wegnehme, ist das per se rechtswidrig, denn so steht es im Gesetz. Bewiesen werden müsste allenfalls, dass es eine Wegnahme gegen deine Willen gab. Aber wenn du möchtest erkläre ich dir auch gerne nochmal den Unterschied zwischen Rechtslage und Beweisfrage. Etwas Rechtswidriges ist und bleibt rechtswidrig, egal ob man es beweisen kann oder nicht.

Das sind interessante Fragen.

Zum Handy:

Der Ladendetektiv darf euch in keinster Weise das Handy einziehen. Das Handy ist Privates Eigentum. Ein Unterschied wäre es wenn ihr den Detektiv aufnimmt auf Foto, Video oder Audio, denn dan darf er sein Recht am sogenannten "eigenen Bild" beschützen.

Zum grob anfassen:

Personen festzuhalten ist erlaubt durch §127 doch da gibt es auch Definitionen die sagen das man die Person nicht nötigen darf.

Übrigens gibt es im Festhalten auch ein kleines Schlupfloch. Wenn ihr euren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein dabeihabt, und dem Ladendetektiv den zeigt damit er die Daten notieren kann, muss er euch gehen lassen.

Das festhalten von Personen durch die Jedermann Festnahme, dient im eigentlichen dazu das die Personalien der Person aufgenommen werden können. Vorallem sollte man den Ladendetektiv auch nach Beweisen fragen, oder wie er auf diese Theorie kommt, denn die Sätze "Ich vermute" oder "Du siehst mir nach einem Dieb aus" reichen nicht aus. Es muss ein begründeter Verdacht genannt werden können, der im Auge des Gesetzes als begründet erscheint.

Kann der Ladendetektiv dies nicht begründen, so darf er euch nicht festhalten, ansonsten macht er sich der Freiheitsberaubung schuldig.

Außerdem ihr müsst nach so einer Tat eigentlich nur immer Recht zügig das Einkaufszentrum verlassen, denn in der Öffentlichkeit, ist die Polizei dafür zuständig.

Außerdem kann man dann gegen die Sätze argumentieren "Ich hab dich erkannt"

indem man darauf hinweist das viele Menschen zimlich ähnlich aussehen können.

Ein Hilfsmittel gegen alles: Sorg beruflich dafür das du einen gelben Ausweis der Regierung bekommst, dann ist es vom feinsten :D

Ich frage einmal anders herum, nämlich ist es erlaubt zu klauen ? Das stimmt schon ein bisschen straff ist er schon vorgegangen, aber ihr wolltet ja nicht mitgehen und beobachtet hatte der Detektiv das ihr geklaut habt, also mußte er euch dazu schon zwingen mitzugehen. Ihr hättet freiwillig euch dazu stellen sollen und es gleich zugeben sollen, dann wären eure Daten erfaßt worden und ihr hättet euch eine Menge Ärger erspart. Um noch irgendetwas zu retten, würde ich mich an eurer Stelle entschuldigen und alles zugeben. Vielleicht kommt ihr dann mit einen "blauen Auge" davon. Ich denke schon , dass das eine Lehre für euch war und es keinen 2. Fall gibt. Alles gute und liebe Grüße vonbienemaus63

IsabellaRose 
Fragesteller
 14.04.2014, 20:01

nur mal so zur info, wir sind nicht weggelaufen (meine freundin dachte er wollte ihr handy klauen und ist 2 meter weit gegangen, ich stand einfach auf der stelle) und wir haben es zugegeben, möchte ich hier nur mal anmerken, weil einige meinen die situation besser zu kennen als ich selbst :D

trotzdem hast du natürlich recht und ist wenigstens eine haalbwegs objektive antwort, deswegen DH :)

lg