Beim Einordnen zum Linksabbiegen überholt und gerammt?

7 Antworten

Ich habe ja keinem den Weg geschnitten, ich habe den Blinker gesetzt und langsam die Geschwindigkeit reduziert und mich links eingeordnet. Waren zwei Spuren, einmal meine und einmal die entgegengesetzte. Rechts wäre genau so viel Platz zum dran vorbei fahren gewesen wie links über die entgegensetze Spur. Ich stand links eingeordnet, als ich vom Überholenden gerammt wurde, ich bin NICHT gefahren. Es wäre links und rechts genug Platz gewesen für ein ungefährliches Überholen.

Du willst wegen sowas ernsthaft deine Rechtsschutz anrufen? Deinen Schilderungen nach habt ihr wirklich beide Schuld - nimm es einfach hin.

3TageFressen  11.06.2017, 11:39

nein, so wie er es schildert, ist er unschuldig

niemand muss erwarten überholt zu werden, wenn er links abbiegt

ErsterSchnee  11.06.2017, 11:44
@3TageFressen

Im Normalfall wird man (wenn man nach Anweisung in unbekanntem Gebiet fährt) immer erst langsamer und setzt DANN den Blinker. Wenn er/sie jetzt da also so durch die Gegend schleicht, ist es ganz normal, dass die Hinteren dieses Verkehrshindernis überholen. Und wenn dann plötzlich der Blinker gesetzt, noch weiter nach links gefahren und angehalten wird, kann man halt nicht immer rechtzeitig ausweichen. 

Crack  11.06.2017, 11:44

Du willst wegen sowas ernsthaft deine Rechtsschutz anrufen?

Ja natürlich,
dafür hat man so was ja.

Ich habe den Blinker nach links gesetzt und meine Geschwindigkeit
langsam bis zum Stand verringert. Natürlich habe ich links eingeordnet.
Nun stand ich

Du hast beim Unfall gestanden?

Dann sehe ich keine Teilschuld.

Diese käme Dir nur dann zu wenn Du im Abbiegevorgang gewesen,
also gefahren wärst - denn als Linksabbieger musst Du den nachfolgenden Verkehr beachten.

Ich sehe die Schuld zu 100% beim Überholenden,
dieser hätte die Situation erkennen müssen und dann nicht überholen dürfen.

Hallo.

Du schreibst das 2 Fahrspuren da waren, du dich aber links eingeordnet hast, also leicht auf die Entgegenkommende Fahrspur. Du hast den Rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, deshalb bekommst du eine Teilschuld.

Paniclol 
Fragesteller
 13.06.2017, 12:38

2 Spuren, einmal meine in Fahrtrichtung und eine in entgegengesetzte Richtung. Links eingeordnet im Sinne von links auf meiner Spur.

Bley1914  13.06.2017, 15:59
@Paniclol

Ich war nicht dabei, aber meistens wird es so ausgelegt. Bin seit 23 Jahren Taxifahrer, aber kann mich auch irren.

Da hst Du recht schlechte Karten, hatte ähnliches bereits erlebt und musste echt staunen:

Beim Linksabbiegen, speziell auf ein Grundstück, hast Du als Fahrer DOPPELTE Rückschaupflicht...also Schulterblick mehrfach und notfalls sogar einweisen lassen.

Klingt blöd, hatte bei mir aber zur Folge, dass ich auf meinem Schaden sitzen geblieben bin

Crack  11.06.2017, 11:46

Beim Linksabbiegen, speziell auf ein Grundstück, hast Du als Fahrer DOPPELTE Rückschaupflicht...also Schulterblick mehrfach und notfalls sogar einweisen lassen.

So wie ich das lese hatte er den Abbiegevorgang noch nicht begonnen.
Eingeordnet, Geblinkt - aber er stand noch.

derfiesefriese  11.06.2017, 15:31
@Crack

o.k., hast recht, nachdem ich noch einmal alles inkl. der neuen Kommentare gelesen habe, sehe ich bei dem Fragesteller auch keine Schuld...sofern er wirklich GESTANDEN hat und zwar ganz links auf SEINER Fahrbahnhälfte...und schon wären unabhängige Zeugen wichtig