Beichte nur bei Pfarrern oder auch bei anderen Priestern?

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Hallo Interessierte17, jeder geweihte Priester kann die Beichte abnehmen. Das gilt übrigens auch für Priester der orthodoxen Kirche und auch für Bischöfe, die ja vor der Bischofsweihe zum Priester gewihen wurden. Entscheident ist also nicht die momentane Berufliche Tätigkeit, sondern die gültige Weihe. Selbst eine Excomunion würde nichts an der Gültigkeit der Weihe und damit der Gültigkeit der Beichte ändern.

Liebe Grüße, Klaus.


Interessierte17 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 20:43

Hallo Klaus, vielen Dank!

Das kommt mir sehr zupass. Ich gehe also jetzt einfach mal davon aus, dass ein in grauer Vorzeit zum Priester geweihter Theologie-Professor auch in seinem Wohnzimmer einem Pönitenten die Beichte abnehmen und ihm Absolution erteilen darf. Das ist schonmal gut.

Das mit der Exkommunikation stimmt so aber nicht. Denn ein Exkommunizierter darf keine Sakramente mehr empfangen und auch keine spenden, heißt es in can. 1331. Und die Beichte ist doch ein Sakrament – das "Sakrament der Versöhnung" nennen sie das ja auch.

Ist aber in diesem Fall nicht wichtig, denn die Figur, die mir im Kopf herumschwebt, ist ja nicht exkommuniziert, sondern ganz im Gegenteil ein ganz braver und unbescholtener Arbeiter im Weinberg des Herrn – er ist halt nur kein aktiver Gemeindepfarrer, sondern eher ein Büro- und Aktenhengst.

Danke! Du hast mir sehr geholfen, ein wenig Licht in mein verdunkeltes Hirn zu bringen.

Liebe Grüße,

Sabine

Klaus02  27.09.2012, 20:51
@Interessierte17

Wenn ein gültig gewihener Priester excommuniziert wird, darf er laut Kirchenrecht nur noch die Sakramente spenden wenn sie für das Heil des Empfängers notwendig sind. (z.B. Sterbesakramente) Sollte sich ein excommunizierter Priester aber nicht an dieses Verbot halten und trotzdem die Beichte abnehmen, so ist sie damit gültig.

Bei einem excommunizierten Empfänger liegt die Entscheidung mit den oben genanten Ausnahmen beim Priester, wobei er angehalten ist die Sakramente nicht zu spenden. Ich bin mir aber beim Fall eines excommunizierten Empfängers eines Sakramentes nicht sicher, da kann ich mich auch irren.

Interessierte17 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 21:47
@Klaus02

Hm... ... soll das heißen, die Beichte ist nicht heilsnotwendig? Und ob gehorsam oder ungehorsam, ist auch einerlei? Kann also jeder machen, was er will? Das riecht aber doch schwer nach Beliebigkeit ... ich hab's ja geahnt ...

Klaus02  27.09.2012, 22:06
@Interessierte17

Die Beichte gehört zu den Sterbesakramenten.

Man kann eine Weihe nicht rückgängig machen, wer zum Priester gewihen ist hat damit die Vollmacht die Beichte abzunehmen. Die Kirche hat keine Möglichkeit diese Vollmacht zu entfernen.

Stell dir vor es kommt jemand mit einem Gewehr und erschießt dich, dann bist du Tod. Das die Gesetze es verbieten das man dich erschießt ändert nicht viel daran, du bist dann Tod. Niemand würde sagen das es egal ist ob man dich erschießt, trotzdem bist du Tod.

Die Vollmacht die Beichte abzunehmen kommt nicht von der Kirche, sie kommt von Jesus und es dürfte schwer werden ihn zu hindern die Beichte anzuerkennen. Es ist nicht so das Jesus der Kirche gehorcht, der hat schon seinen eigenen Willen.

Die Kirche verwaltet zwar die Sakramente und kann damit ihre äussere Form in einem gewissen Maß beeinflussen, aber sie kann nicht das Wessen eines Sakramentes verändern. Eine Weihe ist ein unveränderliches Merkmal, die kann man nicht rückgängig machen, genauso wenig wie man eine einmal gespendete Beichte nicht mehr ungültig machen kann.

Interessierte17 
Beitragsersteller
 28.09.2012, 09:12
@Klaus02

Die Weihe kann man also nicht rückgängig machen, weil sie nicht von der Kirche stammt. Okay, soweit klar.

Mit der Weihe hat aber der Priester doch nicht nur die Vollmacht für die Sterbesakramente bekommen, sondern für alle Sakramente. Richtig? Also müsste er doch meiner Ansicht nach auch nach einer Exkommunikation alle Sakramente weiterhin vollgültig und zum Heile des jeweiligen Gläubigen spenden können, falls er dies tun wollte, weil ein Gläubiger ihn darum bittet. Rein logisch betrachtet müsste es doch so sein, oder nicht?

Klaus02  28.09.2012, 10:47
@Interessierte17

Ein Priester kann keine Priester (und Bischöfe) weihen. Diakone kann er (so weit ich weis) "im Auftrag eines Bischofs" weihen und die Firmung kann er (so weit ich weis) auch nur "im Auftrag eines Bischofs" spenden.

Davon abgesehen ist ein Priester mit seiner Weihe bevollmächtigt zu Taufen (wie grundsätzlich jeder Mensch), die Eucharistie zu spenden, die Beichte abzunehmen, die Krankensalbung zu spenden und die Ehe zu bestätigen. (Das Ehesakrament wird von den Ehepartnern Gespendet)

Ein Priester hat mit der Weihe also nicht die Vollmacht erhalten alle Sakramente zu spenden. Da eine Excommunikation aber keine Auswirkung auf seine Weihe hat, kann er weiterhin alle Sakramente die ein Priester spenden kann voll gültig spenden.

Interessierte17 
Beitragsersteller
 28.09.2012, 15:17
@Klaus02

Das ist ja schon fast deprimierend. Bleiben also noch Eucharistie, Beichte und Krankensalbung als Special-Service eines geweihten Priesters. Diese drei Dienstleistungen kann er auch als Exkommunizierter anbieten, weil über die Gültigkeit seiner Weihe nicht die Kirche zu entscheiden hat, sondern jemand höheren Ortes. So schlimm kann eine Exkommunikation also gar nicht sein. Auch die Eucharistie kann er weiterhin feiern wie gehabt – er muss es halt nur zuhause machen und sein Brot selbst backen. Oder im Supermarkt Oblaten kaufen. Teuren Rotwein gibt's auch überall.

Wenn man nun ketzerisch wäre, müsste man einem solchen exkommunizierten und damit arbeitslosen Priester mit multiplen Vermittlungshemmnissen fast empfehlen, statt mit Hartz IV den Martyrer zu spielen doch lieber einen privaten Eucharistie-Service für Exkommunizierte, Geschiedene und andere schlimme Sünder anzubieten. Unter den Hunderttausenden von Ausgetretenen der letzten Jahre sind ja doch eine ganze Menge, die durchaus gläubig sind, die eben nur die Machenschaften der Kirche nicht mehr ertragen können. Ein erfolgversprechendes Geschäftsmodell!

Findest Du irgend etwas, das gegen diese Idee spräche? Außer dem Lehramt natürlich, aber das hat ja in diesem Fall nichts zu sagen, wie Du erklärtest.

Soweit ich erinnere, gehört die Beichte doch zu den Sakramenten - also ja: ein geweihter Priester darf das auch wenn er keine Gemeinde hat.


Interessierte17 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 15:41

Herzlichen Dank für die Antwort! Ja, das ist ein Sakrament. Ich war nur am Überlegen, wie das Ganze praktisch ablaufen könnte. Der Priester ohne Kirche müsste die Beichte ja dann in seiner Wohnung oder wo auch immer abnehmen und der "Pönitent" wäre nicht mehr anonym. Aber das müsste der P. dann wohl mit sich selbst ausmachen, wenn er schon partout nicht den üblichen Weg gehen will. Nochmal vielen Dank!

sarahj  27.09.2012, 18:00
@Interessierte17

Die Beichte ist ja zwischen Dir und Gott - er ist nur der Mittler ;-)

(er ist ja immer noch an das Beichtgeheimnis gebunden; und sind wir mal ehrlich, insbes. in kleinen Gemeinden kennt der Pfarrer seine Pappenheimer ;-)))

gerne.

Interessierte17 
Beitragsersteller
 27.09.2012, 19:35
@sarahj

Das ist mir schon klar. Aber es ging mir eben darum, dass es sich hier nicht um einen Pfarrer mit Pappenheimern handelt, sondern um einen Nicht-Pfarrer, der zwar geweihter Priester ist, aber seine Karriere anderswo betreibt als bei den Pappenheimern.

PaulPeter44  25.09.2017, 12:36
@Interessierte17

da ein Priester, der keine Gemeinde führt, sondern einen anderen Job hat immer noch ein Priester ist und verpflichtet ist Eucharistie zu feiern, haben die meisten Priester, die keine Gemeinde haben trotzdem den Auftrag in einer Gemeinde mitzuhelfen, als Hilfspfarrer, Pfarrvikar oder ähnliches.