Bei Umzug Wohnung an-/abmelden. Gibt es neue Vorschriften, muss der Vermieter auch was melden?
8 Antworten
Genau vor einem Jahr, im November 2015, wurde die Wohnungsgeberbestätigung/Vermieterbescheinigung eingeführt, die muss dann auch bei der Ummeldung vorgelegt werden. Lies mal hier nach http://www.meldebox.de/magazin/vermieterbescheinigung/ da gibt es direkt auch den Vordruck.
Ich finde das ja mega nervig, mit diesen ganzen Bestätigungen, aber bitte schön ;) Die Formulare gibt es sonst auch oft auf den Seiten der Gemeinden/Städte.
Viel erfolg beim Umzug!
Beim Einzug und beim Auszug erhält der Mieter eine dem Vorgang entsprechende "Wohnungsgeberbestätigung"; dies gilt auch für den neuen Vermieter als Wohnungsgeber.
Der Mieter selbst legt nur das entsprechende Formular bei der Meldbehörde vor; damit erübrigt sich die Vorlage eines Mietvertrages oder die einer Wohnungskündigung.
Der sicherheitsbedachte Vermieter wird sich den Erhalt der ausgestellten Bescheinigung vom Mieter auf einer Kopie bestätigen lassen.
Jetzt haben wirs ... "Wohnungsgeberbestätigung" das hatte ich irgendwo gehört.
zum Ummelden benötigst eine Wohnungsgeberbescheinigung - damit gehst aufs Amt. Der Vermieter braucht nix melden.
Natürlich muss der Vermieter was melden. Zum Beispiel an die Versorgungsbetriebe.
Das gilt wenn der Mieter direkter Kunde sein kann, d.h. seinen eigenen Zähler hat. Also bei Strom ist das typischerweise so.
Das funktioniert aber z.B. nicht bei Zentralheizung und/oder zentraler Warmwasserbereitung. Dort wird über den Vermieter - bzw. dessen beauftragtem Ablesedienst - abgerechnet. Das kann der Mieter gar nicht !
Bei der Anmeldung benötigst du den neuen und unterschriebenen Vertrag vom Vermieter.
Also keinerlei Änderungen die letzten Jahre. Der Vertrag alleine reicht immer noch?
Nein, wie Du allen anderen Kommentaren entnehmen kannst.
Ein evtl. Mietvertrag ist völlig irrelevant, seit November ist 2015 die Wohnungsgeberbestätigung vorgeschrieben.
Das ist rechtlich seit Nov. 2015 nicht mehr ausreichend.
Im Normalfall melden sich Mieter selbst bei Versorgern an. Das ist nicht Aufgabe des Vermieters.