Bei monatliche Strombeiträge in Höhe von 197 Euro nur knapp 200 Guthaben trotzgeringen Verbrauch?


24.11.2024, 09:09

Aktueller Zählerstand: 512 kw/h

4 Antworten

Okay du solltest dich an ein3n Anwalt wenden und der wird dir helfen wechsel danach den Vertrag regelmäßig ich habe sogar einen den ich monatlich kündigen kann sind zwar etwas teurer aber damit habe ich das recht wenn mir was nicht passt oder was besseres finde zu kündigen hole mir aber meistens den boni ab achte aber trotzdem das es der günstigste ist


Baphomet66613 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 09:21

Ja das auf jeden Fall, gekündigt habe ich auch, leider wollen die mich nicht gehen lassen und zwingen mich bis zum 28.2.26 zu bleiben 🥺

Felix1504  24.11.2024, 09:28
@deruser1973

Stimmt mir der Kündigungsfrist ist noch drin du kommst aber eventuell trotzdem raus weil du eine Einschränkung hast und merke dir wenn da ein Smartphone bei ist, ist es nicht die billigere Option es wäre besser gewesen du hättest es dir so gekauft und eventuell eine A klasse lebe nicht über deine Verhältnisse alles was du nicht auf einmal bezahlen kannst wird gespart so kannst du nie in Schulden kommen

deruser1973  24.11.2024, 09:32
@Felix1504

ICH habe nicht das Problem...

Mein Stromverbrauch würde den Rahmen von den meisten von euch, sprengen....

350 Euro monatlich Strom...

deruser1973  24.11.2024, 09:38
@Baphomet66613

Bis 2026 ist allerdings zu lang, das sollte man nochmals nachprüfen...

Eventuell hast du ja auch einen 2 Jahres Vertrag geschlossen...

Schaue in den Vertagsunterlagen, was genau die dürfen und was nicht..

FordPrefect  24.11.2024, 09:43
@deruser1973

Exakt. Da hat der FS wohl eine MVZ von 24 Monaten abgeschlossen - und aus der kommt er auch ohne Sonderkündigungsrecht nicht heraus.

Krissy1612  24.11.2024, 11:42
@Felix1504

Warum sollte die Einschränkung ein Grund sein aus dem Vertrag zu kommen? Deswegen ist der Kunde doch trotzdem mündig. Ausser der Kunde hat einen Betreuer und der Betreuer ist für Vertragsabschlüsse zuständig. Dann wird der Vertrag, auf Wunsch vom Betreuer, vorzeitig beendet, wenn der Vertrag mit dem Kunden geschlossen wurde. Habe ich aber noch nie erlebt, weil die Betreuer sich selbstständig einschalten, wenn die Bestellung vom Gericht kommt.

Baphomet66613 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 18:18
@Krissy1612

Wie kommst du bitte auf einen Betreuer? Dann habe und brauche ich nicht! Ich bin Herr meiner Sinne und Entscheidungsfähig sowie mündig! Geht's noch?

Felix1504  24.11.2024, 20:07
@Baphomet66613

Man sollte immer versuchen ob die Einschränkung einen hilft aus gewisse dinge wieder herauszukommen man kan̈n sie zumindest auch nurzen um sich zu helfen

Baphomet66613 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 20:17
@Felix1504

Was für Einschränkungen? Ich bin psychisch krank aber doch nicht eingeschränkt deswegen

Krissy1612  24.11.2024, 20:34
@Baphomet66613

Du schreibst die ganze Zeit was von lesen und verstehen. Dann folge doch bitte deinem eigenen Rat: lese und verstehe, was die Leute hier schreiben! Ich habe lediglich geschrieben, dass man nur aus dem Vertrag kommt, wenn man einen Betreuer hat und der Vertrag ohne Betreuer abgeschlossen wurde. Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass du einem Betreuer hast.

Krissy1612  24.11.2024, 20:35
@Baphomet66613

Wenn du krankentsbedingt arbeitsunfähig ist und deswegen Sozialhilfe bekommt, dann ist man eingeschränkt. Wenn du das nicht bist, dann kannst du arbeiten gehen.

Ich verstehe die Intention hinter diesem Beitrag nicht.

Wie ist denn deine Frage?

Den Antwalt hast du bereits hinzugezogen.

Wie können wir dir denn jetzt helfen? Bis jetzt ist das nicht möglich, weil in dem langen Text keine brauchbaren Informationen sind.

Um dir die Lage zu erklären, bräuchte man die Jahresrechnung, die Mahnung und die Konditionen von deinem Vertrag...am besten das Produktblatt vom Vertrag.

Hast du mit dem Amt geklärt, ob sie wirklich überwiesen haben? Hatte ich immer mal wieder den Fall, dass es einfach keine Überweisungen gab vom Amt. Dann hat der Kunde einen Abschlag selbst überwiesen und natürlich gab es dann trotzdem noch offene Fälligkeiten, weil der überwiesene Betrag mit den vorherigen fälligen Abschlägen verrechnet wurde.

Du sagst, dass dir irgendwann mitgeteilt wurde, dass du ein Guthaben von 1000 Euro hast und dieses Guthaben abgebaut wurde. Das bestätigt eigentlich nur, dass es keinen monatlichen Geldeingang gab und das über Monate. Wenn kein Abschlag eingezahlt wird, dann wird dieser automatisch mit dem Guthaben verrechnet. Das ist ein üblicher Prozess und macht jeder Versorger so.

Einen Vertrag unterjubeln kann dir auch keiner einfach so. Dieser muss schriftlich bestätigt werden...heisst: entweder per E-Mail oder per Post.

Anscheinend hat man dir einen Tarifwechsel mit Handy angeboten und diesen hast du bestätigt, denn sonst würdest du das Handy ja nicht abzahlen und der Vertrag wäre nicht um 24 Monate verlängert worden. Uralt Verträge können nur um 12 Monate verlängert werden, aber nicht um 24 Moante. Also musst du einen Tarifwechsel abgeschlossen und bestätigt haben und damit ist die Vertragslaufzeit (24 Monate sind Standard bei Verträgen mit Wunschgerät) rechtens. Da wirst du auch nicht vorher rauskommen.

Im Endeffekt kann dir jetzt nur dein Versorger eine Antwort geben, da dieser den Einblick in dein komplettes Kundenkonto hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Baphomet66613 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 18:04

Danke du hast mir sehr geholfen

Der einfachste Weg dürfte der Gang zur Verbraucherzentrale sein.

Ansonsten :

Ich bin seit 20 ca 1 bis 2 Jahre jetzt bei Sparstrom ( Tochterfirma von Badenova). Durch einen Umzug seitens von mir, wurde der alte Vertrag inklusive Wechselprämie gekündigt

Und das ist der erste Grund für deine Probleme - du hast vermutlich einen Vertrag mit 24 Monaten MVZ abgeschlossen gehabt.

und ein neuer aufgesetzt.

Und der hat andere Konditionen.

Die Abschlussrechnung für den vorherigen Vertrag, zahle ich monatlich mit 30 Euro Rate, per Mail mit Sparstrom so vereinbart, ab!

Das ist OK, aber schau dir mal die dazugehörige Abschlussrechnung an. Wie hoch ist denn die Restforderung gewesen? Wenn die MVZ noch nicht erreicht war, musst du die Differenz zum Ende der regulären Laufzeit inkl. ggfs. zusätzlicher Vergünstigungen (Prämien) zurückzahlen.

Jetzt kommt Sparstrom jedes mal angeblich noch offene Forderungen, die gar nicht offen sein können!

Lass dir eine Aufstellung der Forderungen zusenden. Entziehe dem Versorger das Lastschriftmandat und zahle weitere Abschläge nur unter Vorbehalt.

Desweiteren teilte man mir per Mail mit, das ich eine überbezahlung ,also ein Guthaben, in Höhe von über 1k Euro hätte

Das ist vermutlich das Verrechnungskonto für die Prämie bzw. für die unterschiedlichen Verträge.

Wenige Wochen später, Betrug dieses plötzlich nur noch an die 600 Euro, mittlerweilenur noch knapp 200 Euro ! Wo ist der Rest des Geldes geblieben?

MMn interpretierst du die Angaben falsch, aber das kann nur nach Einblick in die Unterlagen geklärt werden.

Desweiteren wurde mir einfach ein weiterer Vertrag untergejubelt! Es stand nirgendwo in den vertragsunterlagen,das für die Wechselprämie ein eigener Vertrag ,seitens von mir, eingegangen wurde!

Das zumindest ist eindeutig falsch. Auf der Homepage von Sparstrom steht deutlich, dass für die sogenannten Extras ein separater KV zustandekommt. Und das S23 ist ein Extra, die beworbene Prämie besteht wohl lediglich in einem günstigeren KP. Aber bezahlt werden muss natürlich das Gerät selbst durch den Kunden.

absichtlicher Irreführung, Betrug, Täuschung am Kunden sowie unterjubeln eines Zweitvertrages u.a erstattet.

Sehr hilfreich.

Desweiteren werde ich diesen Fall der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen!

Das dürfte Badenova einen feuchten Kehricht interessieren.

Ausserdem habe ich, zum schnellstmöglichen Termin, fristlos gekündigt, Badenova hat jedoch nicht darauf reagiert bzw schweigt sowie verweigert diese!

Der nächstmögliche Kündigungstermin ergibt sich aus deinen Vertragsunterlagen. Dazu bedarf es auch keiner Bestätigung, denn eine Kündigung ist nur empfangsbedürftig. Und daher sollte die papierschriftlich per Einwurfeinschreiben ergehen.


Baphomet66613 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 09:43

Soweit ist mir das klar, es geht mir hauptsächlich um das Guthaben

FordPrefect  24.11.2024, 09:45
@Baphomet66613

Der Gläubiger kann offene Forderungen mit offenen Guthaben verrechnen. Aber dafür muss er auch Abrechnungen vorlegen.

Baphomet66613 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 09:47
@FordPrefect

Auch das ist mir klar aber wenn ich das ablehne,weil diese angeblich noch offene Forderungen eben nicht rechtens sind, nicht existieren, weil alles pünktlich vom Amt bezahlt worden ist, und die das dann vermutlich trotzdem machen, ist das nicht richtig!

deruser1973  24.11.2024, 09:48
@Baphomet66613

Das S23 + kostet ca 1000 Euro...

Also für mich gibt's da keine Unklarheiten...

Auch wird mir jetzt klar, warum der Vertrag noch bis 2026 gehen soll...

Baphomet66613 
Beitragsersteller
 24.11.2024, 09:53
@deruser1973

Es geht doch nicht um das Handy 🤦‍♀️,ich sagte doch ,lesen und verstehen!

deruser1973  24.11.2024, 10:15
@Baphomet66613

Dann versteh du auch, was du da abgeschlossen hast - das Handy allein zwingt dich zu so einem 2 Jahres Vertrag - da kommst du auch nicht einfach so raus...

Erstens, hilft ein einziger Zählerstand gar nichts, da müsstest du schon mindestens das letzte halbe Jahr aufführen..

Und was heisst Abzahlung der Schlussrate ?

Wieviel ist denn noch offen, bzw wieviel Strom brauchst du überhaupt ?

Nur wenn man die tatsächliche Menge Strom weiß, kann man sagen, ob die Forderungen rechtens sind..

Ebenso, warum ist die Wechselprämie eines Handyvertrags mit in der Stromrechnung, du hast da wohl einiges vermischt...

Du bekommst 197 vom Amt, aber doch nicht rein für den Strom ?

Du bringst da wohl einiges durcheinander, was insgesamt zu dem Durcheinander geführt hat, in dem du jetzt sitzt...

Also, Stromkosten einzeln aufzeigen, pro Monat...

So eine Behinderung kann ja auch eine Menge Strom kosten...

Die Rate für die Abschlussrechnung einzeln aufführen und die Wechselprämie seitens Mobilfunk wird ja wohl ein Plus aufwerfen, sonst wärs ja keine Prämie...