Bei Eltern der Freundin einziehen, Miete?

5 Antworten

Länger als 6 Wochen am Stück ist kein Besuch mehr.

Das mit dem ein oder zwei Tage woanders schlafen geht, rechtlich ist das zwar machbar aber der Vermieter wird über so etwas nicht erfreut sein.

Der Vermieter darf trotzdem die Nebenkosten anpassen, auch wenn Du dort nicht gemeldet bist.

Das könntet ihr ihm z.B. sagen.

Wenn Du wirklich dort wohnst, was hindert Dich daran Dich umzumelden oder einen Zweitwohnsitz anzumelden?

eine Erhöhung der Miete ist ausgeschlossen - die Nebenkosten kann er aber erhöhen - das ist legitim. 

du benötigst eine Wohnungsgeberbescheinigung - dürfen die Eltern untervermieten - mit Erlaubnis des Vermieters

imager761  15.10.2017, 10:02

eine Erhöhung der Miete ist ausgeschlossen -

Das sieht § 553 II BGB nun völlig anders :-O

Warum sollte es dem VM zuzumuten sein, mit Zuzug den nunmehr erwartbaren  doppelten Verschleiss der Auslegware, die erhöhte Abnutzung der Mietsache oder die kürzeren Fristen seiner Ersatzpflicht der vorhandenen Installationen (Rolladengurte) aus eigener Tasche zu bezahlen, der von diesem Aufwand bei Mietvertragschluss und dementsprechender Kalkulation mit einer Einzelperson nichts ahnen konnte?

Bei der Geburt eines Kindes mag man das einige Jahre verneinen, bei Zuzug eines Erwachsenen nicht.

G imager761

Sie wohnen dort. Daran ändert es auch nichts wenn Sie zwischendurch mal woanders schlafen.

Heißt Sie müssen sich dort auch anmelden. Besser gesagt hätten das schön längst tun müssen.

Miete von Ihnen kann der Vermieter Ihrer Freundin nicht verlangen. Aber die Miete der Freundin kann er erhöhen.

Für Sie und alle die behaupten das der Vermieter die Miete nicht wegen Zuzug einer Person erhöhen kann:

§ 553
Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) 1Entsteht
für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes
Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu
überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund
vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die
Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so  kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Der Vermieter wird die Nebenkosten erhöhen und er muss unangemeldete Personennicht dulden. 

Du önntest ja per Haftbefehl gesucht sein....

Nun möchte der Vermieter das ich ein Nebenwohnsitz anmelde oder gar meinen Wohnsitz umschreiben lasse, muss ich dies tun

Ja: Deine Übernachtungen und Nutzung der Wohnung der Freundin ist erkennbar auf Dauer angelegt und kein Besuch mehr, selbst wenn man nach 3 Monaten mal wieder längere Zeit nicht dort wohnt.

Nun gäbe es zwei Möglichkeiten: Deine Freundin wäre so naiv und schlösse Untermietvertrg mit dir ab, der dich unkündbar machen würde, selbst wenn es mit euch vorbei wäre.

Oder sie bittet ihren Vater, den Vermieter, um Genehmigung, mit dir zusammenzuziehen. In dem Fall dürfte er zunächst die Betriebskosten erhöht verlangen und eine angemessene Erhöhung ihrer Miete verlangen, § 553 BGB.

Und dich deine Freundin zu anteiliger Kostentragung verpflichten. Wohl dem, der schrifltich regelt, was man bei Trennung nicht mehr erinnern will (Mietschulden, BK-Nachzahlung, Schönheitsreparaturpflicht).

Sobald du nun aber mehrere geschlossene Räume angemietet hast und in allen davon theoretisch schlafen und wohnen kannst, musst du eine der Immobilien als Hauptwohnsitz und die weiteren als Nebenwohnsitz erfassen lassen.

Sich um diese Meldepflicht zu drücken, ist illegal und kann strafrechtlich unangenehme Folgen nach sich ziehen.

G imager761