Bei ebay den Mindestpreis nicht erreicht. Bin ich trotzdem zum Kauf verpflichtet?

11 Antworten

So, heute gabs in der Tat Post von seinem Anwalt... Sowas lächerliches hab ich selten gelesen: Er beruft sich nicht auf die Willenserklärung bei ebay, da wohl dort keine hinreichende Absichtserklärung nachgewiesen könne, sondern vielmehr auf das Telefonat welches ich mit dem Verkäufer führte. Klar hab ich Kaufinteresse geäussert, sonst würde ich mir die Karre wohl kaum ansehen wollen, aber nie einen mündlichen Kaufvertrag a la "jawoll die Kiste is mir, mach den Vertrag ferdich" abgeschlossen. Genau das wird mir vorgeworfen, da ich ja auch Bankdaten angefordert hätte und meine Kaufabsicht eindeutig geäussert hätte.

Bevor der Herr Anwalt Strafanzeige stellt, wolle er mir nochmal die Gelegenheit geben die Angelegenheit gütlich zu regeln und fordert mich auf 30% des Verkaufspreises bei ebay zu zahlen. Wären dann summasumarum knapp 2000.- euro.

Ich ärgere mich gerade, daß ich das Moped nicht gekauft habe und ihm dann Preisminderung, Schadensersatz oder Wandlung nebst Selbstkostenentschädigung um die Ohren haue....

...to be continued...:-)

justiziasgolem  06.11.2009, 13:21

Das deckt sich ja mit meiner Antwort. Der Anwalt begründet den Vertragsschluss gerade NICHT mit dem über eBay abgegebenen Gebot, sondern mit einer (angeblichen) mündlichen Annahme des (neuen) Verkaufsangebots. Der Anwalt weiss natürlich um die Beweislastverteilung: Der Verkäufer müsste BEWEISEN, dass du das Angebot angenommen hast. Das wird Ihm aber nicht gelingen. Die Drohung mit der Strafanzeige ist bloß heiße Luft um dich unsicher zu machen und zeigt viel mehr, dass der Anwalt selbst die Siegesaussichten seines Mandanten für gering hält. Die Drohung mit einer Strafanzeige ist sogar ziemlich skuril. Dem Anwalt kann es übrigens egal sein ob sein Mandant im Recht ist oder nicht. Bei einem Streitwert von knapp 6000 Euro (geschätzt) verdient er allein für die außergerichtliche Wahrnehmung fast 500 Euro. Du solltest bei weiterem Kontakt mit der Gegenseite sehr vorsichtig sein und dich nicht verplappern, beispielsweise begründen, weshalb du die Kontodaten angefordert hattest.

TobiasClaren  21.09.2012, 21:58

Ich würde den Namen des "Anwaltes" hier nennen. Auch noch über drei Jahren. Am besten auch dieses Schrieb hier reinstellen. Dazu hat man das Recht.

"Strafanzeige", kam das wirklich von einem "Anwalt"? Das müsste doch BGB sein, und damit interessiert sich die Polizei oder der Staatsanwalt einen Dreck dafür. Evtl. hatte der Verkäufer einfach einen Anwaltswisch gefälscht...

P.S.: Ich habe hier ein Problem mit Sabine G. aus Bergkamen (huybuhhh). Die verkaufte eine Sebo Disco Bohner und Polierscheibe für einen Sebo-Felix Staubsauger. Nur mit Abholung. Nach einer simplen Frage ob sie dennoch versenden würde (im Gleichen Satz zu Beginn der Hinweis dass man natürlich abholen würde), brannte irgendwas in Frau Garbe durch. Fragen darf man ja auch noch nach dem Kauf, das hat nichts mit "verhandeln" zu tun. Eine einfache Ablehnung, fertig. Evtl. sah dass die Frau aus der Heidestrasse 17 als Gelegenheit um einseitig vom Kauf zurückzutreten. Sie glaubte wirklich, dass es reicht wenn Sie diese Funktion bei eBay nutzt, die Sache abgebrochen wäre.

Evtl. glaubte sie die 61 Euro für eine Gebrauchte Maschine wären zu wenig. Der Neupreis beginnt ab 180 Euro.

Ich machte ihr klar, dass Sie nun verkaufen muss, dass ebay am Telefon sagte dass ich auf jeden Fall im Recht bin, dass ebay mir riet einen Anwalt zu nehmen, und sogar riet einfach bei ihr vorbei zu fahren und die Herausgabe zu verlangen (!). Falls die dann einen auf bedrohtes "Stalkingopfer" macht, habe ich den Anruf bei eBay (ich habe extra der Aufzeichnung zugestimmt).

Ich erklärte ihr dass sie dann auch noch beide Anwälte und das Gericht bezahlen muss. Und dass ich mal mit dem Sozialpsychatrischen Dienst bei ihr Kontakt aufnehmen könnte... Und nicht zu vergessen die negative Bewertung. In der man auch erwähnen kann, dass man Probleme bei ihr vermutet. Ich habe ihr natürlich auch klargemacht, dass ich die Bewertung so formulieren würde, dass nur diese eine negative zukünftige Bieter abschrecken würde. Also ein Hinweis auf ihr seltsames Verhalten. Dass Sie dadurch weniger hohe Preise erzielt.

Was die Klage angeht, kommt es immer drauf an, ob einem das Wert ist. Diese Bohnerscheibe ist sehr selten gebraucht drin. Sobald Sie die Scheibe erneut bei Ebay reinsetzt, erhalte ich eine Email und ich kann erneut mitbieten. Falls die so Klever ist mich vorsorglich zu sperren, das bringt nichts. Die Scheibe war eh für meine Eltern, diesmal würde es von deren Ebay-Konto aus laufen.

Übrigens: Die hatten zuvor viele andere Dinge die nicht kleiner waren mit der Post versendet, schon ein sehr seltsames Verhalten. Zumal die Post 123m entfernt war. Aber OK, das akzeptiert man halt. Ich fragte nur noch einmal, ob sie es in einen beliebigen Karten packen, und den nur zufalten würde, um ihn abholen zu lassen. Auch nach dem Kauf noch zulässig. Zuvor bat sie um zwei Tage, worauf hin ich um einen Termin bat, worauf sie keine Antwort gab. Ich bat ihr freie Tag und Zeitwahl. Also würde sie zwei Tage den ganzen Tag auf mich warten, kein Problem. Ich nannte also einen Tag, nichts mehr... Nur noch eine Email ich solle sie nicht mehr "Bombardieren"...

Eine verdrehte Logik, denn wenn wir die Sache hinter uns brächten, wäre die Frau mir keine weiteren Aktionen Wert. Durch ihr irrationales Verhalten (ich vermute Störungen) sorgt sie erst dafür, dass Ich die Sache nicht so schnell vergesse. Wenn ich doch mal bei ihr in der Gegend wäre, wäre es auch legal allen ihren Nachbarn einen Zettel mit der Story einzuwerfen. Ich weiß nicht wieso, aber bei der muss ich an einen ungeliebten Nachbarn in Rente denken. Die Typen die man in den Magazinen der Privaten TV-Sender sieht. Der Typus der wegen allem meckert, Mülltonnen durchwühlt usw..

Beim eBay System ist es so, dass das Angebot an Unterlegene bieter nur ein erneutes Angebot ist.

Ein Angebot kann _muss aber nicht_ angenommen werden.

Wenn er dann auch noch im Gewerbeaccount privat verkaufen will und auch noch händler ist, dann bewegt er sich auf sehr dünnem Eis. Man kann da einigen Behörden melden was für unrechtmäßige sachen da bei diesem Händler laufen. In der position Druck auszuüben ist er mit sicherheit nicht. Das könntest Du aber werden ;)

Der kann Dir nichts!!!

super.... 6 Antworten in 7 Minuten... Danke :-) @reinerunsinn: Ja so dachte ich auch erst von wegen Willenserklärung, aber dann las ich eben bei eba nach. Das steht da unter "Grundsätze":

Der Verkäufer gibt in der Artikelbeschreibung oder Artikelbezeichnung an, dass der Höchstbieter verpflichtet ist, den Artikel zu kaufen, auch wenn der Mindestpreis nicht erreicht wurde. Wenn der Mindestpreis nicht erreicht wurde, kann der Verkäufer nachträglich ein „Angebot an unterlegene Bieter“ unterbreiten, er kann aber den Höchstbieter nicht zum Kauf zwingen.

hmmm... bei ebay is das immer so ne Sache was nun stimmt!!! Ich frag bei ebay auf jeden Fall mal nach.

du kannst als unterlegener bieter das angebot annehmen...musst du aber nicht... melde das procedere bei ebay...

Hallo hab bei ebay ein Auto ersteigert und da stand das es bei 120000 tkm ist und auf den Bilder hab ich danach gesehen das es 5000 km mehr drauf hat muss ich das Auto dann kaufen