Bei Ebay aus versehen Auktion mit Sofortkauf angeboten und nach 1 Minute unter Wert verkauft. Kauf abgebrochen, darf ich das?
Hallo, habe bei Ebay einige Sachen reingestellt. Darunter eine Spielesammlung für die Nintendo und wollte diese für 1 Euro starten. Jetzt habe ich nicht gesehen, dass Ebay mir einen Sofortkaufpreis angeboten hat von 5,60 Euro.
Nachdem mir der Fehler nach 2 Minuten aufgefallen ist und ich die Auktion beenden wollte, hat schon jemand sofort gekauft. Ich habe den Verkauf allerdings dann abgebrochen, da ich mir weitaus mehr erhoffe und ich hoffe dass der Käufer versteht, dass dies ein grober Fehler war.. und den Artikel korrigiert wieder reingestellt.
Ich konnte leider keine gängige Begründung abgeben also habe ich angegeben der Artikel ist nicht mehr verfügbar.
Kann mir der Käufer nun Probleme machen? Wenn ja inwiefern? Was hätte ich zu befürchten?
2 Antworten
Er kann es versuchen aber gerade, wenn es offensichtlich ist das es ein Fehler war und du auch keine Zeit mehr hattest um es zu ändern, kann dir nichts passieren. Schreibe dem Käufer aber an das dir beim Einstellen ein Fehler unterlaufen ist da es ersichtlich ist das es ein Fehler war und du keine Chance hattest es zu ändern und bittest dann um verständnis und kannst im viel Glück wünschen, wenn er bei der Auktion mitbieten möchte.
Es kann trotzdem passieren das dich der Käufer negativ bewertet aber diese kannst du dann kommentieren das dir ein fehler beim einstellen passierte und du es nicht mehr ändern konntest da es direkt gekauft wurde. Da können sich die anderen ein Bild machen und sehen das es nicht dewegen war, weil du nicht geliefert hattest o.ä. sondern einen Fehler beim einstellen gemacht hattest und es nicht wirklich deine Schuld war.
Der Käufer weiß selbst das es ein Fehler war und niemand es zu diesem Preis verkaufen würde, vielleicht wollte er sein Glück versuchen um zu schauen ob der VK vielleicht doch zu dem Preis verkauft und falls es abgebrochen wird hat man eben Pech gehabt.
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.
Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.
(Quelle: eBay.de)
Du schreibst:
Jetzt habe ich nicht gesehen, dass Ebay mir einen Sofortkaufpreis angeboten hat von 5,60 Euro.
eBay hat dir den Preis vorgeschlagen. Eingetippt hast du ihn dann aber selbständig.
Du schreibst:
Ich habe den Verkauf allerdings dann abgebrochen, da ich mir weitaus mehr erhoffe und ich hoffe dass der Käufer versteht, dass dies ein grober Fehler war.. und den Artikel korrigiert wieder reingestellt.
Ich konnte leider keine gängige Begründung abgeben also habe ich angegeben der Artikel ist nicht mehr verfügbar.
Damit musst du nicht nur mit Problemen durch den Käufer, sondern auch durch eBay rechnen.
Du möchtest wissen:
Kann mir der Käufer nun Probleme machen? Wenn ja inwiefern? Was hätte ich zu befürchten?
Der Käufer kann selbstverständlich auf Vertragserfüllung bestehen.
§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Meine persönliche Meinung ist:
Wende dich unverzüglich an den eBay-Kundenservice und kläre die Sache wahrheitsgemäß auf.
Es ist vielleicht bitter, das du deine Spiele billiger als erwartet verkaufen musst.
Wesentlich teurer wird die Sache sicher, wenn du Schadenersatz leisten musst.
Unabhängig davon sieht eBay natürlich auch, dass der angegebene Grund gelogen ist.
Sollte zwischenzeitlich erneut ein Verkauf erfolgen, macht das die Sache nicht einfacher.
Solltest du das Angebot erneut löschen, musst du auch diesen Abbruch begründen.
Glaube mir, am Einfachsten ist es den Abbruch zurückzunehmen und die Sachen an den Käufer zu verschicken, nachdem dieser bezahlt hat.
Okay danke, ich habe dem Käufer sofort geschrieben und um Verzeihung gebeten, dass das ein Fehler war und ich den Artikel jetzt wieder als Auktion drin habe.. Bisher hat er es ignoriert, deswegen mache ich mir die Gedanken.
Aber okay dann hoffe ich mal auf sein Verständnis. Danke