Bei Bombashop bestellt und Ware beim Zoll gelandet. Was nun?
Hallo zusammen,
ich habe bei Bombashop Feuerwerk für Silvester bestellt. Die Ware wurde verschickt und nach 2 Tagen habe ich von UPS eine Nachricht erhalten, dass dort verbotene Gestände gefunden wurde. Auslieferung gestoppt.
Nun steht dort, dass der Zoll die Ware erhalten hat.
Enthalten waren folgende Böller:
Viper 1 und Zeus von DiBalsio (Italiener) Römische Lichter, Stykroblitze und kleine Batterien.
Was würdet ihr machen, wenn der Zoll sich meldet? Aus meiner Sicht, sind dort keine illegalen Böller (FP3, LaBomba) usw. dabei - so dass diese mittlerweile auch in Deutschland zugelassen sind oder?
Hier die Regelungen vom Zoll:
Oder einfach unwissend sein?
VG
6 Antworten
Aus meiner Sicht, sind dort keine illegalen Böller (FP3, LaBomba) usw. dabei
Das wird der Zoll schon sorgfältig genug prüfen.
Illegales Feuerwerk wird einbehalten und unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen transportiert und vernichtet. Diese Maßnahmen werden Dir in Rechnung gestellt werden. Ob Du Dich unwissend stellst oder nicht, spielt zumindest dafür keine Rolle. Du bist als Importeur dafür verantwortlich, Dich ausreichend zu informieren.
Bitte nichts schreiben, wenn Du den Unterschied zwischen "CE" und "BAM" nicht kennst oder meinst, das ist das selbe....
Den kenne ich, jedoch hat der EuGH genau dieses Problem gerügt.
Insofern sollte in Deutschland nun das CE-Zeichen ausreichen...
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/eugh-urteil-deutschland-darf-boeller-nicht-zusaetzlich-pruefen/14750482.html
Erfolgte der Versand denn überhaupt aus Polen? Oder kam die Sendung möglicherweise noch aus einem ganz anderen Land außerhalb der EU?
Zu prüfen wäre zudem, ob die Sendung auch als Gefahrgut deklariert war. Feuerwerk darf nämlich überhaupt nicht auf dem normalen Postweg transportiert werden. Hast Du den Versender daraufhin geprüft, ob er die einschlägigen Vorschriften einhält?
Die Rechtslage ist im Augenblick völlig unklar. Ursache ist das Gerichtsurteil aus dem Oktober. Es kann einem im Moment niemand sagen, was eigentlich Sache ist.So wie ich das Urteil verstehe, ist ein BAM-Siegel nicht mehr notwendig, so dass Gegenstände der Kat. 1 und 2 eigentlich erlaubt sei müßten, gleichgültig wo sie zugelassen wurden.
Ich würde das an deiner Stelle erst einmal gelassen sehen..
Du scheinst im Ausland bestellt zu haben? Alles Feuerwerk, das in Deutschland verkauft wird oder nach Deutschland braucht das Deutsche BAM Prüfsiegel, ich nehm mal an das hat dein Feuerwerk nicht.
Das stimmt so nicht, siehe Link (von mir geposted) vom Zoll.
Der von dir aufgerufene Link bezieht sich auf die Selbsteinfuhr. Nicht auf den Versand. Geh zum Zollamt klär das vor Ort.
Dieser Link ist in diesem Zusammenhang uninteressant, denn Du hast das Zeug nicht bei der Einreise im Koffer gehabt, sondern Du hast es per Post liefern lassen.
Also Zeus und Viper 1 haben max. das "CE" Zeichen, da hast du schon mal die A-Karte, weil du Sprengstoff importiert hast...
Schon seit Jahren hier bei GF bekannt:
https://www.gutefrage.net/frage/zeus-boeller-in-deutschland-legal-oder-illegal
Hast du deinen Link überhaupt selbst gelesen?
Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen oder BAM-Kennzeichnung) versehen sein müssen, fehlt bei eingeführten Waren oftmals eine derartige Zulassung. Es muss auch damit gerechnet werden, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind.
die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet
Anscheinend nicht! - Denn was "stehts eingeleitet" bedeutet, willst du nicht verstehen!
Die gute Nachricht ist: Der Zoll wird nicht von dir wollen
Die Schlechte: Die Staatsanwaltschaft wird gegen dich ermitteln, und das nicht zu knapp! Was allein die Verhandlungskosten und die Vernichtungskosten (das ist Sprengstoff, da kein BAM) kosten wird, wird dich etwas "erschrecken"...
Ob du dich dumm stellst oder geständig - du kriegst so oder so eine mit, und nicht grad wenig!! Räum schon mal Zuhause auf, denn wenn Verdacht besteht, dass du noch mehr Zeug haben könntest, kommt morgens mal eine Abordnung vorbei und sieht sich deine Wohnung an, was sie da noch alles finden können..
Fast jede Woche ist irgend so ein Gehirnkünstler hier bei GF und frägt, ob man bei dem Shop was bestellen kann und ob das der Zoll mitkriegt. - Willkommen im Club!
Ich sehs Positiv - Frage abgespeichert und kann bei der nächsten Anfrage "ob man da bestellen kann" gleich als Link angegeben werden, wie man sich ne A-Karte holt..
Dort steht auch: "
Beim Verbringen von Feuerwerkskörpern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten die Bestimmungen zu Reisen aus sogenannten Drittländern
sinngemäß. Das bedeutet, dass z.B. auch aus Frankreich, den
Niederlanden oder Polen nur zugelassene Feuerwerkskörper verbracht
werden dürfen."
Zudem gibt es seitens des europäischen Gerichtshofes ein neues Urteil:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/eugh-urteil-deutschland-darf-boeller-nicht-zusaetzlich-pruefen/14750482.html
Dann ist auf den Teilen hoffentlich die vollständige CE und F Nummer, und die schachteln nicht ein Altbestand, denn dann wäre es wie genannt eine Straftat.
Allerdings lässt mich das einschalten des Zolls eher vermuten (Grund war ja nicht "verzollung" sondern "verbotene Gegenstände")
Dass die Packung wohl noch eine Alte war ohne die nötigen Markierungen, auch in Videos auf Youtube sieht man keine "neuen" Viper oder Zeus, nur die alten ohne passende Beschriftung...
Wenn deiner Meinung nach keine illegalen Böller drin sind hast du auch kein Problem.
Der Zoll wickelt das Paket ab, weil du noch die Einfuhrumsatzsteuer zahlen musst (Mehrwertsteuer in Deutschland). Dann darfst du mit etwas Geld das Paket beim Zoll abholen.
Nur wird keiner nach "seiner"Meinung fragen sondern eher danach, ob auf den Feuerwerkskörpern die geforderten BAM Angaben sind.
Und wenn nicht - Sprengstoffimport!
Glaube ich nicht, da es ein neues Urteil vom europäischen Gerichtshof gibt:
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/eugh-urteil-deutschland-darf-boeller-nicht-zusaetzlich-pruefen/14750482.html
Wenn die CE /F -Nummer schon drauf ist, die ja noch nicht drauf sein "muss", dann ok
Nur wenn das so wäre, warum lautet dann der Grund des Stops "verbotene Gegenstände"....
Wenn es sich um zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie 1 oder 2 handelt (CE-Kennzeichnung oder BAM-Kennzeichnung), dann ist alles in Ordnung. Haben die Feuerwerkskörper das nicht, dann ist die Einfuhr eine Straftat.
dann ist alles in Ordnung
Selbst dann noch nicht. Feuerwerk ist Gefahrgut und unterliegt daher besonderen Transportvorschriften. Der normale Versand als Postpaket scheidet in der Regel aus.
Stimmt, jedoch muss der Versender es entsprechend beachten. Oder?
Das ist aber das Problem des Versenders und nicht des Empfängers. Ich denke, dass da der Shop entsprechend UPS Bescheid gegeben hat und der Fahrer einen ADR-Schein hatte und die Punkte für seinen Wagen nicht überschritten waren.
Der Versender sitzt im Ausland, der wird wohl "vergessen" haben, das drauf zu schreiben, dass da Sprengstoff drin ist...
Wohl kaum, der will ja auch in Zukunft noch mit UPS zusammenarbeiten.
Habe mal geprüft und bei dem Feuerwerk handelt es sich um Markenfeuerwerk aus Polen und Italien mit einem CE-Zeichen.
Insofern sollte es in Deutschland zugelassen sein...
Versand erfolgte aus Polen.