Normalerweise die 5 Kinder und das Kind des verstorbenen Sohns.
Sonst Niemand! Die Enkelkinder interessieren also nicht, da deren Elter (also ihre eigenen Söhne und Töchter) an erster Stelle stehen.
Aber meist haben solche Leute schon vorgesorgt und so kann es sein, dass das Geld der Kirche übertagen oder an eine gemeinnützige Stiftung geht. Sollte es also ein Testament geben, dann geht das an die Stellen, die dort genannt werden.
Möglich wäre auch eine Schenkung oder Spende zu Lebenszeiten - also wenn sie mal pflegebedürftig wird und ins Heim geht, dann könnte sie das an verschiedene Stellen spenden..
Solange sie nicht entmündigt ist, also noch helle im Kopf kann sie mit ihrem Geld machen, was sie will!
Vielleicht hat sie schon alles verteilt, solche Menschen haben meist Vermögensberater und Anwälte, die das für sie zu Lebenszeiten regeln..
Nochmal: Die Kinder ihrer lebenden Kinder (Enkelkinder) bekommen GAR NICHTS!
Das was da ist, wird durch 6 geteilt - 5 eigene Kinder und das Kind des verstorbenen Sohns. jedes bekommt gleich viel.
Sollte in einem Testament Kinder enterbt sein, dann kann dieses Kind immer noch seinen "Pflichtteil" einklagen - also die Hälfte dessen, was ihm zustehen würde. Was das "einklagen" dann allerdings kostet ist eine andere Sache....
Ach ja -sollte noch eines ihrer Kinder sterben, dann geht dessen 6tel auch an dessen
Kinder - je nachdem wie viele das sind dann eben zu gleichen Teilen wieder, wird also weiter zerkleinert.
Es wird also - wenn nichts festgelegt ist - in 6 Teile zerlegt.
Woher ich das weis?
Als vor Jahren der Vater meines Schwiegervaters starb ging sein Geld an seine 4 Kinder zu gleichen Teilen. Da mein Schwiegervater leider schon verstorben war ging sein viertel von dem Erbe an seine 6 Kinder, also zu einem sechstel an meine Frau..
Bei dem war es damals auch rund 1,4 Mio und es bekamen eben seine lebenden Kinder jeder 370.000 und der Anteil meines verstorbenen Schwiegervaters wurde auf dessen 6 Kinder (also auch meine Frau) verteilt, von denen damals jeder rund 62.000 erhielt.