Bei AU wegfahren?

6 Antworten

Das ist bei diesem Krankheitsbild erlaubt.

Wenn die Reise allerdings ins Nicht-EU-Ausland geht, muss die Krankennasse um Erlaubnis gebeten werden, ansonsten nicht.

Wenn er dabei nicht im Biergarten mit dem 3. oder 4. Maas gesehen wird, ist das mehr als in Ordnung.

Funfroc  09.07.2021, 10:35

Sofern im Biergarten die 3. oder 4. Maas zu nehmen nach Rücksprache mit dem Arzt der Genesung dienen würde, wäre auch das in Ordnung.

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Natürlich kann er das. Kein Problem. Wünsche ihm gute Erholung!

Dein Vater darf alles tun, was seine Genesung nicht verlangsamt oder gar verhindert. Bei manchen Krankheiten ist es sogar förderlich, wenn man verreist.

Bevor Dein Vater weg fährt, sollte er das aber mit seinem Arzt und der Krankenkasse klären. Wenn die "grünes Licht" geben (was ich vermute), steht einem Erholungsurlaub nichts im Wege.

AngiedieSchlaue  09.07.2021, 10:57

Die Krankenkasse muss nur um Erlaubnis gebeten werden, wenn die Reise ins Nicht-EU-Ausland geht (eigene Erfahrung), ansonsten nicht.

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Hexle2  09.07.2021, 11:13
@AngiedieSchlaue

Ich halte eine Rücksprache mit der KK trotzdem für gut, da auch im "Erholungsurlaub" immer was passieren kann (andere Erkrankung, Unfall.....).

Aller Ärger/Aufwand welcher vermieden werden kann, sollte man vermeiden. Die Kasse wird sowieso nichts dagegen haben, wenn der Arzt zustimmt

Auch eigene Erfahrung, hab ich auch schon mal gemacht.

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Arbeitsunfähigkeit ist kein Hausarest.
Der Krankgemeldete darf alles tun, was nicht der Genesung im Weg steht.

Also ist ein kleiner Kurztripp bei einem Burnout auch vollkommen legitim.