Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ja oder nein?

2 Antworten

Ab dem 01.01.2013 hat sich die Hinzuverdienst Grenze von 400 € auf 450 € erhöht !!! Dadurch ist auch eine Gesetzesänderung in Kraft getreten.Dein Arbeitgeber zahlt derzeit eine Rentenversicherungspauschale von 15 %,der derzeitige Beitragssatz liegt aber bei 18,9 %,es fehlen also 3,9 % die du von deinem Verdienst zahlen kannst oder dich auf Antrag auch befreien lassen kannst.Denn Vorteil den du durch den geringen Anteil hättest ist,das du das ganze Versicherungspaket der Rentenkasse in Anspruch nehmen könntest,falls dir etwas passieren sollte.

Was bezahle ich wenn ich diesen Befreiungsantrag nun in ansprcueh nehmen würde? 

Hallo, also seit dem 1.1.2013 gilt für neue 450-Euro-Minijobs die Rentenversicherungspflicht, das bedeutet für dich 3,9% Abschlag vom Bruttolohn für die Rentenversicherung, der AG legt nochmal 15% dazu!

Wenn du nun diesen Befreiiungsantrag stellst, dann hast du eben keine Abgaben, also bekommst deinen Lohn Brutto wie Netto, eben ohne Abzug!

Vor- und Nachteile findest du in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Ver­si­che­rungs­pflicht in der Ren­ten­ver­si­che­rung

Gruß siola