Befragung Polizei wegen Blitzer, wie vorgehen?

8 Antworten

Bin ich irgendwie strafbar dafür, dass ich beim ersten mal quatsch erzählt habe?

Bislang nicht, nein.

Sollte man Dich jedoch vor Gericht laden und Du verpfeifst Deinen Freund dort nicht sondern schwörst, dass Du es nicht weißt, ist das ein Meineid, dafür wandert man ein Jahr in den Knast.

Wie kann man das Dilemma am Besten lösen? Könnte man das ganze u.U. auf den Vater des Kumpels schieben, auch wenn auf dem Foto zu erkennen ist, dass es nicht er ist?

Sagen, wer es war, zahlen, Folgen tragen, gut ist.

Kann ich meine Aussage grundsätzlich verweigern?

Nein. Du hast gegenüber einem Freund kein Zeugnisverweigerungsrecht. In dem Moment, wo man Dich als Zeuge vernimmt, solltest Du gaaaaanz vorsichtig sein, was Du von Dir gibst.

Zudem kann man das Foto auch noch mal auswerten, denn im Moment sieht man ja den Beifahrer nicht. Zunächst komzentriert man sich ja auf den Fahrer.

Aber man kann nochmal die Aufnahme anschauen, denn das Originalfoto hat das komplette Fahrzeug im Bild und sich den Beifahrer anschauen und, hoppla, man stelle sich die Überaschung vor, das bist ja Du......

Und ruckzuk hat man Dich als Zeuge.

Kann ich meinen Kumpel "verraten", es passiert aber trotzdem nix weil der Bestand mehr als 3 Monate zurück liegt, und somit verjährt ist?

Nein. In dem Moment, wo der erste Anhörungsbogen verschickt wird, wird ein sogenannter Verfahrensstopp eingeleitet.

Das bedeutet, alle Fristen ruhen. Ab dann kann es viel länger gehen als 3 Monate, kein Problem. Die Verjährung ist also vom Tisch in dem Moment, wo die Ermittlungen aufgenommen werden.

Es wird als nicht verjähren, auch nicht auslaufen.

Man wird ermitteln bedeutet jedoch auch z.B. man schickt einen Pozelanten los, der mal in der Nachbarschaft zu euch klingelt und die Leute befragt, onb sie dieses Gesicht kennen......

Und glaub mir, es findet sich zumeist jemand, der dann sagt: "Jap, kenn ich, das ist der Kumpel vom gosailing, ich glaub der heißt..... oder so ähnlich und wohnt....

gosailing 
Fragesteller
 06.03.2018, 11:13

Danke für die Ausführliche Antwort. Laut Bussgeldkatalog.org habe ich das mit der Verjährung anders verstanden:

Die Behörde hat insgesamt drei Monate Zeit, dem Verkehrssünder den Bußgeldbescheid zuzuschicken. Landet der Bescheid innerhalb dieser drei Monate im Briefkasten des Täters, so gilt er als zugestellt und der Adressat muss das Bußgeld zahlen, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegt. Unterbrochen werden, würde diese Frist, wenn innerhalb der drei Monate ein Anhörungsbogen beim Verkehrssünder eintrifft. Verjährung heißt also, dass sie ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Anhörungsbogens wieder von neuem beginnt, also wieder drei Monate andauert. Damit würde die Verjährung daher maximal sechs Monate betragen. Jedoch: Ein Bußgeldbescheid unterbricht die Verjährung nicht. Ihn gilt es ja innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist rechtzeitig vor Ablauf zu versenden.

Da in den meisten Fällen aber der Fahrzeughalter und nicht der eigentliche Fahrer den Bußgeldbescheid bekommt, trifft hier !!! für den wahren Täter die Prämisse der Unterbrechung der Verjährung nicht zu. Für ihn läuft die Verjährung der Verkehrsordnungswidrigkeit weiter. !!! Denn er hat ja keinen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen zugestellt bekommen.

feinerle  06.03.2018, 15:35
@gosailing

Ne ne. Die Behörde hat 3 Monate Zeit, in die Ermittlung einzutreten. Macht die 3 Monate mal nichts, ist Essig mit Bußgeld.

Aber die hat keine Fangfrist oder sowas, man muss sich nicht nur irgendwie 3 Monate drücken und dann schauen die blöd in die Pampa. Wenn die angefangen haben zu ermitteln, läuft die Frist nicht weiter. Die Zeit steht quasi.

Ab dann kann das lange gehen.

Also: Wenn dein Kumpel den Verstoss nicht zugibt, dein Vater sagt "keine Ahnung" wird zunächst dein Vater auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen müssen. Frag ihn mal ob er darauf Bock hat. Hier müssen Ross und Reiter genannt werden und dein Kumpel muss halt noch mal in sich gehen un darüber sinnieren wie man sich im Strassenverkehr so zu verhalten hat.

Ich wünsche ihm angenehme Erkenntnisse. Opa

  1. Nein.
  2. Auf dem Foto ist meistens der Fahrer gut zu sehen. Somit kann die Behörde den Fahrer ermitteln. Dein Vater hat sich dazu ja schon geäußert, das er nicht der Fahrer war. Die weden ihm dann das Foto zeigen und entweder kennt er den Fahrer oder es kann dann richtig Ärger geben, wenn jemand damit gefahren ist, der gar nicht hätte fahren dürfen.
  3. Du kannst die Aussage nur dann verweigern, wenn DU dich selber belasten müsstest oder jemanden aus DEINER Familie belastest. DEIN Kumpel gehört nicht zu dem Kreis.
  4. Die Verjährung schaust du hier nach. https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=&utm_content=a-37246135628&utm_campaign=c-453234788&gclid=CjwKCAiA8vPUBRAyEiwA8F1oDNF077mMwJa0F6tBk8KLMjTWCU9l36q1n9Kvdw05oxpEWsLR9g3cTxoCrNMQAvD_BwE#wann_tritt_die_verjaehrung_ein
gosailing 
Fragesteller
 05.03.2018, 18:20

Danke für den Link. Auch wenn mir das Hirn beim Lesen raucht scheint es, dass er ziemlich vielsagend ist.

Dem Text zufolge (noch nicht zuende gelesen) sieht es eigentlich ganz gut aus:

"Die Behörde hat insgesamt drei Monate Zeit, dem Verkehrssünder den Bußgeldbescheid zuzuschicken. Landet der Bescheid innerhalb dieser drei Monate im Briefkasten des Täters, so gilt er als zugestellt und der Adressat muss das Bußgeld zahlen, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegt. Unterbrochen werden, würde diese Frist, wenn innerhalb der drei Monate ein Anhörungsbogen beim Verkehrssünder eintrifft. Verjährung heißt also, dass sie ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Anhörungsbogens wieder von neuem beginnt, also wieder drei Monate andauert. Damit würde die Verjährung daher maximal sechs Monate betragen. Jedoch: Ein Bußgeldbescheid unterbricht die Verjährung nicht. Ihn gilt es ja innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist rechtzeitig vor Ablauf zu versenden.

Da in den meisten Fällen aber der Fahrzeughalter und nicht der eigentliche Fahrer den Bußgeldbescheid bekommt, trifft hier für den wahren Täter die Prämisse der Unterbrechung der Verjährung nicht zu. Für ihn läuft die Verjährung der Verkehrsordnungswidrigkeit weiter. Denn er hat ja keinen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen zugestellt bekommen."

RefaUlm  05.03.2018, 23:59
@gosailing

Verjährt ist es nicht, da die Polizei ja da war und das Schreiben eingegangen sein muss, ergo kommt die Strafe noch auf den Fahrer (deinen Kumpel) zu. Was den Führerschein deines Kumpels angeht, kann ich dir da nicht weiterhelfen da ich noch nie einen Punkt bekommen und ich mich deswegen nie mit dem Thema auseinander gesetzt habe.

feinerle  06.03.2018, 09:38
@gosailing

"Die Behörde hat insgesamt drei Monate Zeit, dem Verkehrssünder den Bußgeldbescheid zuzuschicken.

Das ist leider so nicht richtig.

Die Behörde hat 3 Monate Zeit, den Anhörungsbogen zu versenden. Dann wird das Verfahren gestoppt, alle Fristen ruhen, ab dann verjährt nichts mehr.

Mir kommt die ganze Geschichte komisch vor. Die Polizei hat mit Blitzern normalerweise nichts zu tun sondern das Ordnungsamt. Klar ist die Verkehrsüberwachung auch Aufgabe der Polizei und sie können mobile Blitzer aufstellen, aber wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes wird man normalerweise nicht vorgeladen und verhört.

1.) Bei einer Vorladung bei der Polizei ist das Erscheinen freiwillig, man muss NICHT erscheinen, erst wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eine Vorladung schickt, muss man erscheinen. Falschaussagen bei der Polizei sind in Deutschland meines Wissens nicht strafbar, allerdings muss man spätestens vor Gericht die Wahrheit sagen.

2.) "Könnte man das ganze auf den Vater des Kumpels schieben". Das sollte man besser nicht versuchen. Der Halter eines Fahrzeuges ist dazu verpflichtet zu wissen, wer wann sein Fahrzeug fährt. Tut er das nicht, kann die Behörde dem Halter das Führen eines Fahrtenbuches auferlegen. Dann muss bei jeder Fahrt der Fahrer, Datum, Anfangs und Endkilometer eingetragen werden. Ist das Buch nicht richtig geführt, drohen hohe Strafen.

3.) "Kann ich die Aussage grundsätzlich verweigern". Meines Wissens nach NICHT, daß geht nur bei Angehörigen, Ehepartnern und Verlobten.

gosailing 
Fragesteller
 05.03.2018, 18:28

Wegen der Polizei. Die hat bei mir zuhause geklingelt und mich "befragt". Ich habe in der Aufregung leider nicht daran gedacht zu fragen was meine Rechte sind... Auf jeden Fall waren die halt da weil das Amt keine Antwort bekommen hat.

Ist es denn das 2. oder das 3. Vergehen von deinem Freund? Beim 2. passiert ja soweit ich weiß nichts, außer Punkt und Busgeld.

Wenn das Blitzerfoto deutlich ist würde ich die Wahrheit sagen. Die finden das sonst eh heraus. Hatte damals eine ähnlich Situation. Mein Vater wollte ein Vergehen auf sich nehmen, damit ich nicht ins Aufbauseminar muss. Aber Blitzerfotos lügen nicht, da kannste nix machen. Lieber zugeben.

gosailing 
Fragesteller
 05.03.2018, 18:08

denke mal das 2. Vergehen. Danke für den Erfahrungsbericht