Beförderung Lehrer abhängigkeiten

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An Gymnasien haben Lehrer eine normale Beamtenlaufbahn. Die Beförderung zum Oberstudienrat bzw. Direktor setzt immer mind. ca. 4 Jahre Berufspraxis voraus. Weiterhin gute Beurteilungen durch den Schulleiter. Von Direktoren wird grundsätzlich erwartet, daß sie bei "Leitungsaufgaben" mitwirken. Es gibt keine Bindung an Klassenstufen. Es kann durchaus ein Studienrat in der 11. Klasse unterrichten. Wenn ein Lehrer nicht befördert wird, kann das an schlechten Beurteilungen liegen. Weiterhin gibt es auch bei Lehrern "Quereinsteiger" - das sind Lehrer, die auf einem "Seitenweg" Lehrer geworden sind, aber nicht alle Voraussetzungen der Beamtenlaufbahn erfüllen. Sie können z.B. Angestellte sein. Dann gibt es keine Beförderung zum Oberstudienrat.

ichunddudidu 
Fragesteller
 05.08.2012, 13:13

ok:) sie ist kein quereinsteiger und an unserer schule sind alles nur angestellte, weil wir eine privatschule sind und trotzdem wurden alle anderen in dem alter bereits 1-2 mal befördert

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fragator  05.08.2012, 17:11
@ichunddudidu

Da stimmt was nicht :-/

Nur ein Beamter kann Studienrat, Studiendirektor usw. sein. Ein Beamter ist ein Staatsdiener nach dem Beamtengesetz.

An einer privaten Schule kann es keine Beamten geben und somit auch keine Oberstudenräte.

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ichunddudidu 
Fragesteller
 05.08.2012, 18:17
@fragator

aber allein wenn man bei uns im jahresbericht schaut steth da z.b. der name vom lehrer und dann : ostr i. k. also im kirchendienst.

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fragator  05.08.2012, 18:28
@ichunddudidu

Du hast geschrieben "Privatschule". "Kirche" ist keine Privatschule - für Kirche gibts fast immer Ausnahmen in unserem Staat (Körperschaft des öffentlichen Rechts).

Es ist denkbar, daß in Deinem Fall die Kirche der "Träger" der Schule ist, d.h. vor allem das Gebäude zur Verfügung stellt und evtl. auch ein paar religiöse Sondersachen in den Lehrplan mischen darf. Aber daß der Staat evtl. die Lehrkräfte stellt und bezahlt. Dann gibts schon Studienräte.

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jippia  05.08.2012, 18:38
@ichunddudidu

Es gibt auch Pastoren, die in der Schule eingesetzt werden. Die Kirche zahlt, soweit ich weiß, weiterhin die Besoldung und die Verbeamtung bleibt sicher auch weiter bestehen. Viellecht leitet sich daher der Titel OStr. i. K ab?

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ichunddudidu 
Fragesteller
 05.08.2012, 19:37
@jippia

haha ich werd doch wohl wissen ob ich auf einer privatschule bin oder nicht? dann muss ich halt schreiben wir sind eine kirchliche privatschule. schließlich zahlen wir auch schulgeld um auf der schule sein zu können

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Lehrer sind z.T. ganz unterschiedlich angestellt. Verbeamtete Lehrer werden ganz automatisch mit dem Dienstzeitalter befördert. Daneben gibt es Lehrer, die nicht verbeamtet sind und im Angestelltenverhältnis arbeiten und auch nicht befördert werden. Nicht Verbeamtung kann ganz unterschiedliche Gründe haben und möglicherweise nichts mit Lehrqualifikation zu tun haben. Manche Lehrer sind Quereinsteiger und haben kein klassisches 1. und 2. Staatsexamen, sondern eine Fachlehrerausbildung. Andere sind beim Amtsarzt "durchgefallen" durch Grunderkrankungen, die sie in jungen Jahren bereits hatten, z.B. Bandscheibenvorfall, starkes Übergewicht. Für solche Personen spart sich unser Staat die Altersvorsorge, da es nicht sicher ist, dass Lehrer mit Grunderkrankung bis 65 durchhalten. Bei manchen Lehrerinnen ist es so, dass die Kinder der Verbeamtung zuvorkamen und eine zu lange Babypause die Verbeamtung verhinderten oder man später angefangen hat zu studieren. Die Altersobergrenze für Verbeamtung ist bundeslandabhängig und liegt zwischen 35-42 Jahren Studiendirektor oder Oberstudiendirektor wird man nur, wenn Funktionsstellen in der Verwaltung wahrnimmt, dazu muss man sich in der Regel bewerben. Wahrscheinlich hat deine Lehrerin gar nichts falsch gemacht, sondern ist einfach nicht verbeamtet.

Deine Lehrerin hat nichts falsch gemacht. Vermutlich möchte sie einfach nur in Ruhe unterrichten. Mit zwei Sprachen ist sie auch wirklich stark belastet, da sie zwei sogenannte Korrekturfächer hat. Zu der Beförderung hast du bereits viele Informationen erhalten. Drei Dinge möchte ich korrigieren:

Es gibt keine automatische Beförderung nach 4 Jahren, jedenfalls nicht in NRW. Vielleicht gabs die früher mal? Eine Beförderung ist auch immer mit der "Revision" durch die Schulleiterin und ggf. die Schulaufsichtsbehörde verbunden. Das bedeutet mindestens einen Unterrichtsbesuch mit schriftlichem Entwurf und ein Kolloquium (mündliche Prüfung). Außerdem müssen Sonderaufgaben über den Unterricht hinaus übernommen werden.

Auch angestellte Lehrerinnen können befordert werden. Sie dürfen dann allerdings, wie bisher auch, nicht den Titel Ober-/Studientätin o.ä. tragen.

Der Einstieg als Studienrat ist nur in der Sekundarstufe II möglich. Das heißt an einem Gymnasium oder dem Berufskolleg.

ichunddudidu 
Fragesteller
 05.08.2012, 18:18

danke für die antwort! irgendwas stimmt glaub an unserer schule nicht.:D wir sind ein privates gymnasium und bei uns tragen die lehrer den titel studienrat etc. obwohl sie angestellt sind:/

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jippia  05.08.2012, 18:33
@ichunddudidu

Sehr schlau beobachtet! Offensichtlich bist du richtig am Gymnasium ;-)

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Hi ichunddudidu, ich hatte da noch was im Hinterkopf, dass es an Ersatzschulen (im Volksmund private Schulen), ähnlich wie an staatlichen Schulen, zwei "Arten" von Lehrern gibt. Sonst Beamte und Angestellt. Wie ich jetzt gelesen habe, heißen die den Beamten gleichgestellten Lehrer "Planstelleninhaber". Meiner Meinung nach tragen sei deshalb aber nicht den Titel StR, aber das wird sicher irgendwo anders geregelt sein. Falls es dich interessiert hier ein Ausschnitt aus dem Schulgesetzt NRW.

§ 102 Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen(3) Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer muss der der Lehrerinnen und Lehrer an vergleichbaren öffentlichen Schulen gleichwertig sein. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen können Planstelleninhaberinnen oder Planstelleninhaber sein, deren Anstellungsverhältnis dem einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit vergleichbar ist. Bei der Berufung in das Dienstverhältnis, bei Beförderungen in herausgehobene Leitungs- und Funktionsämter und bei Beendigung des Dienstverhältnisses müssen dann die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften beachtet werden, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen. Das Anstellungsverhältnis der übrigen an der Ersatzschule beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer muss demjenigen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vergleichbar sein.

ichunddudidu 
Fragesteller
 05.08.2012, 19:35

vielen dank;) wird denke ich in bayern nicht viel anderst sein

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Studienräte sind die Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen, Oberstudienräte sind Lehrer an Gymnasien. Das hängt also vom Studium ab. Auch Studienräte können am Gymnasium bis Klasse 10 unterrichten.

fragator  05.08.2012, 12:06

An Deiner Antwort stimmt leider vieles nicht!

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