bedrohung?

2 Antworten

Was Du als Bedrohung bezeichnest ist möglicherweise rechtlich gar keine Bedrohung, da ist die Gesetzeslage klar.

Je nach dem wie die Tatsachen sind ist es eben die Frage was tatsächlich geschehen ist. Die Polizei entscheidet nach Sachlage und zeitlicher Dringlichkeit.

Eine Bedrohung im Sinne des §241 StGB ist eine Straftat und somit hat die Polizei eine Strafverfolgung zu gewährleisten und eine Anzeige aufzunehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017
Maxi167 
Fragesteller
 03.02.2022, 21:18

vielen Dank

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Maxi167 
Fragesteller
 03.02.2022, 21:20

eine gute freundin wurde mal von einer Fremden Nummer bedroht das er ihren Freund absticht allerdings hat sich die Polizei erst 2Tage danach gekümmert, ist das dann überhaupt noch Legal ?

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superseegers  04.02.2022, 21:41
@Maxi167

Woher willst Du wissen ob nicht vorher schon entsprechende Maßnahmen getroffen wurden? Meinst Du die Polizei bindet jedem auf die Nase was so alles ermittelt und gemacht wird?

Sobald klar ist dass keine Dringlichkeit besteht wird das Ding nach hinten in die Karteikiste gepackt.

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Maxi167 
Fragesteller
 03.02.2022, 21:30

sofort ?

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qmshot96  03.02.2022, 21:34
@Maxi167

Eine Anzeige wird dann aufgenommen, wenn die Polizeiliche Kenntnis von einer Straftat erlangt oder du es anzeigst.

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Maxi167 
Fragesteller
 03.02.2022, 21:38
@qmshot96

bei mir war es so dass die Polizei sich erst 2Tage danach gekümmert hat, ist das okay ?

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qmshot96  04.02.2022, 13:16
@Maxi167

Ich kenne den genauen Sachverhalt nicht, daher kann ich dazu nichts sagen.

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