Bedeutet lebenslanges Wohnrecht = die Erben nicht ans Erbe lassen muessen?

3 Antworten

Wenn Sie und Ihre Schwester Erben Ihrer Mutter geworden sind, haben Sie zeitlich unbeschränkt (allenfalls 30 Jahre) das Recht, vom derzeitigen Besitzer der Nachlassgegenstände (d.i. die "Person") diese herauszuverlangen, es sei denn, Ihre Mutter habe ihm nicht nur das Wohnrecht, sondern auch das Besitzrecht am Inventar auf seine Lebenszeit eingeräumt. Da sollten Sie einmal in den Text der Wohnrechtsbestellung und ggf. anderer Vereinbarungen zwischen Ihrer Mutter und der Person schauen

sergius  13.04.2014, 12:06

Ergänzend: Wenn er nur ein "Wohnrecht" hat, sind die Eigentümer selbstverständlich ebenso berechtigt, nach dem Rechten zu sehen wie etwa ein Hauseigent+ümer gfegenüber seinen Mietern. Sie können ihm nur nicht die Wohnung wegnehmen bzw. das Wohnrecht vorzeitig beenden.

naja ihr seid Eigentümer der Wohnung. Was an Möbel eurer Mutter gehörte müßt ihr beweisen können und auch ob er nicht einen Anteil davon bezahlt hat. Er muß euch also nach Anmeldung in die Wohnung lassen, zumal ihr ja auch die Kosten für die Haus zahlen müßt, wenn es zu Reparaturen kommt.

Ceciliawatson 
Fragesteller
 13.04.2014, 11:27

Ihr Freund ist damals ohne jegliche Habe in unser Haus gezogen, dass meine Mutter bis ca. 3 Jahre vorher ueber 25 Jahre mit meinem Vater bewohnt hatte. Sie hatten sich scheiden lassen und mein Vater hat letztendlich alles im Haus gelassen. Alle Moebel, Inventar, Geschirr sind letztendlich die Dinge, die noch von meinen Grosseltern bzw. Eltern angeschafft wurden, nur wenige Sachen (wenn ueberhaupt etwas) wurden von ihm und meiner Mutter neu angeschafft.

guck mal die Seite könnte interessant für dich sein...

http://www.immonet.de/service/redaktionsservice-wohnrecht.html

Ceciliawatson 
Fragesteller
 13.04.2014, 11:24

Ins Grundbuch ist er nicht eingetragen. Er wollte, dass wir das vor fuenf Jahren machen lassen und wir haben uns geweigert, mit der Begruendung, dass unsere Mutter, die diese Grundbucheintragungen schon einmal von unseren Grosseltern auf sich selbst mitgemacht hatte, es zu Lebzeiten selber vorgenommen haette, wenn sie dies wirklich gewollt haette. Jetzt ist dann erst recht die Frage, wo ist der Unterschied zwischen lebenslangem Wohnrecht mit Grundbucheintrag bzw. ohne.