Bedarfsgemeinschaft bei Trennung?
Hallo,
mein Partner und ich haben uns letzte Woche getrennt. Ich hatte die Schnauze voll davon, dass ich voll arbeite, das Kind versorge & den Haushalt schmeiße (+ alles finanzielle für das Kind trage). Und dazu noch am Existenzminimum leben muss, weil er nur einen Minijob hat & Bürgergeld erhält. Aber eben nur wenig, da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft sind. Jedenfalls ist der Plan, dass ich mir jetzt eine neue Wohnung suchen werden. Habe auch schon eine in Aussicht, die ich ab Juli haben kann.
Meine Frage: wie verfahren wir jetzt mit dem Jobcenter? Ich möchte keinen Cent von mir mehr für ihn nutzen. Reicht es ihnen erst einmal aus, das zu melden und den Mietvertrag als Beweis nachzureichen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten und beste Grüße.
PS. Ausziehen ist geplant, ich will aber natürlich nicht noch sechs Wochen für ihn aufkommen müssen... Habe auch schon überlegt erstmal zu Freunden zu ziehen, dann bin ich aus der Wohnung raus...
2 Antworten
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Falls Du es Dir leisten kannst, ziehe einfach aus und teile dies dem Jobcenter mit.
Andernfalls dem Jobcenter gegenüber die Trennung manifestieren und Auszugserlaubnis beantragen. Falls Du weiterhin Bürgergeld braucht.
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Falls Du es Dir leisten kannst, ziehe einfach aus und teile dies dem Jobcenter mit.
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Naja, wie denn? Ich muss erstmal die Wohnung bekommen, die ich mir diese Woche ansehe. Ausziehen ist ja der Plan 😅 ich will aber nicht noch 6 weitere Wochen für ihn aufkommen müssen..
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Falls Du es Dir leisten kannst, ziehe einfach aus
Sie steht mit im Mietvertrag. Das Risiko sollte sie auf keinen Fall eingehen.
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Wenn ihr zusammen im Mietvertrag steht, musst Du erst einmal sehen das Du da raus kommst, da bringt dir auch ein Auszug nichts, auch wenn Du erst einmal zu Freunden ziehen würdest.
Denn solange bist Du auch zur Mietzahlung verpflichtet, wenn er seinen Anteil nicht zahlen würde, müsstest Du im schlimmsten Fall für die volle Miete aufkommen.
Auch das Jobcenter wird das nicht anders sehen, ziehst Du aus, ohne das ihr gemeinsam die Wohnung gekündigt habt und die Kündigungsfrist um ist.
Dann zahlst Du 2/3 der Warmmiete, so wie es jetzt in einer BG - Bedarfsgemeinschaft auch der Fall ist.
Kannst dir dann in dieser Zeit auch keine neue Wohnung leisten, solange Du für die alte Wohnung noch zur Zahlung verpflichtet bist.
Hey, ich brauche ja kein Bürgergeld, ich gehe voll arbeiten. Mein Partner bekommt ein bisschen was, mein Gehalt wird da aber natürlich angerechnet. Und wenn mein Gehalt weiter angerechnet wird, stehe ich natürlich da.... Und weil ich wegen dieser ganzen Scheiße von ihm derzeit am Existenzminimum leben muss, da wir ne Bedarfsgemeinschaft sind, hab ich da ein Problem 🫠