Bedarfsgemeinschaft bei Trennung?

2 Antworten

Falls Du es Dir leisten kannst, ziehe einfach aus und teile dies dem Jobcenter mit.

Andernfalls dem Jobcenter gegenüber die Trennung manifestieren und Auszugserlaubnis beantragen. Falls Du weiterhin Bürgergeld braucht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Easyliie 
Fragesteller
 21.05.2024, 07:13

Hey, ich brauche ja kein Bürgergeld, ich gehe voll arbeiten. Mein Partner bekommt ein bisschen was, mein Gehalt wird da aber natürlich angerechnet. Und wenn mein Gehalt weiter angerechnet wird, stehe ich natürlich da.... Und weil ich wegen dieser ganzen Scheiße von ihm derzeit am Existenzminimum leben muss, da wir ne Bedarfsgemeinschaft sind, hab ich da ein Problem 🫠

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Agamemnon712  21.05.2024, 07:14
@Easyliie
Falls Du es Dir leisten kannst, ziehe einfach aus und teile dies dem Jobcenter mit.
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Easyliie 
Fragesteller
 21.05.2024, 07:20
@Agamemnon712

Naja, wie denn? Ich muss erstmal die Wohnung bekommen, die ich mir diese Woche ansehe. Ausziehen ist ja der Plan 😅 ich will aber nicht noch 6 weitere Wochen für ihn aufkommen müssen..

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DaKaBo  21.05.2024, 08:22
Falls Du es Dir leisten kannst, ziehe einfach aus

Sie steht mit im Mietvertrag. Das Risiko sollte sie auf keinen Fall eingehen.

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Wenn ihr zusammen im Mietvertrag steht, musst Du erst einmal sehen das Du da raus kommst, da bringt dir auch ein Auszug nichts, auch wenn Du erst einmal zu Freunden ziehen würdest.

Denn solange bist Du auch zur Mietzahlung verpflichtet, wenn er seinen Anteil nicht zahlen würde, müsstest Du im schlimmsten Fall für die volle Miete aufkommen.

Auch das Jobcenter wird das nicht anders sehen, ziehst Du aus, ohne das ihr gemeinsam die Wohnung gekündigt habt und die Kündigungsfrist um ist.

Dann zahlst Du 2/3 der Warmmiete, so wie es jetzt in einer BG - Bedarfsgemeinschaft auch der Fall ist.

Kannst dir dann in dieser Zeit auch keine neue Wohnung leisten, solange Du für die alte Wohnung noch zur Zahlung verpflichtet bist.