Baumrückschnitt?

4 Antworten

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Finde das hat mit Recht bzgl. Wohnen zutun, habe eine Verschiebung angetriggert.

Hab spontan das hier gefunden: https://kanzlei-herfurtner.de/wegerecht-und-verkehrssicherungspflicht/

Evtl. nicht gleich die Paragraphen-Keule rausholen, sondern erstmal so ansprechen. Aber nicht gleich wg. Jahreszeit/brütender Vögel abwimmeln lassen. Bei Gefahr und AFAIK bei Obstbäumen generell sind die Vorschriften lockerer. Wobei ich gerade nicht weiß, in welchen Situation der Kirschbaum selbst einen Schnitt richtig übel nimmt.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Tine882 
Beitragsersteller
 18.04.2025, 11:24

Danke für den link und deine schnelle Antwort. Bei dem Nachbarn brauch ich die Paragraphen Keule, er lässt nicht mit sich reden.

Sprich ihn doch einfach mal nett darauf an. In der Regel reicht das ja aus. Am besten Bezug zu deinem Auto etc. nehmen.

Kommt er dem nicht nach, wäre eine Beratung beim Fachanwalt anzuraten.


Tine882 
Beitragsersteller
 18.04.2025, 11:21

Danke für die schnelle Antwort. Mit ansprechen habe ich versucht, es gab nicht mal ein Hallo und die Aussage: wir sollen verschwinden.

Vielleicht hilft reden. Du kannst ihm auch anbieten, die störenden Äste rückzuschneiden, wenn er nichts dagegen hat.

Frage ist, ob das Wegerecht im Grundbuch/Lastenverzeichnis eingetragen ist, wenn nicht, wäre ich da vorsichtig sonst ist es plötzlich weg.

Kennst du die Bewilligung und den Ausübungsbereich des Rechts?

Ohne die Bewilligung zu kennen, ist es schwierig. Man kann die Freihaltung, die Verkehrssicherheit und die Instandhaltung eines Wegerecht auch auf den Berechtigten übertragen.

Hinzu kommt noch die Pflicht des Berechtigten der schonenden Ausübung des Rechts.

Wenn's im Dialog nicht funktioniert, wird es wohl nur über Schiedsmann bzw Anwalt gehen.


Tine882 
Beitragsersteller
 18.04.2025, 11:35

Das Wegerecht ist sehr komplex, ich werd es wohl doch mit dem Anwalt versuchen, bzw ein Schreiben mit der Bitte zum Rückschnitt parallel laufen lassen. Danke für die Antwort