Baukindergeld nicht leiblichen kindern?

5 Antworten

Eher nicht. Er hat ja weder mit Dir noch mit Deinen Kindern irgendetwas zu tun.

Nein! Es sind ja nicht seine Kinder! Und du willst ja, wie du schreibst, weder Eigentümerin bzw. Miteigentümerin sein noch im Grundbuch stehen.

Deine Frage ist zwar schon paar Tage alt, aber ich möchte trotzdem hier noch kurz antworten, weil mir die eindeutige Aussage als Antwort hier noch fehlt. Es zählt immer der Haushalt beim Baukindergeld. Einer von Euch beiden muss kindergeldberechtigt für die Kinder sein, min. einem von Euch beiden muss das Haus zu min. 50 % gehören, das Gehalt von Euch beiden zusammen darf nicht über der Grenze liegen, Ihr müsst alle inkl. Kinder in dem Haus Euren Hauptwohnsitz haben - dann bekommt Ihr Baukindergeld!

Woher ich das weiß:Recherche