Hallo!
Der neue Kaufvertrag kann gleich unterschrieben werden. Min. 1 Tag muss zwischen Verkauf der alten und Kauf der neuen Immobilie liegen.

Alle Fakten kann man auch hier ganz gut nachlesen:

www.fragenzumbaukindergeld.de

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Hallo! Baukindergeld gibt's, wenn der Haushalt mindestens 50 % der Immobilie besitzt. Bei 50/50 zwischen beiden Familien sollte das also funktionieren. Jede Familie beantragt die Förderung für die von ihr bewohnte Wohneinheit. Der Kaufpreis wird entsprechend auf die Quadratmeter heruntergerechnet.

Hier findet Ihr viele Antworten zum Baukindergeld oder könnt auch Eure spezielle Frage stellen:

https://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/

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Hallo! Gekauft werden muss dieses Jahr noch. Der Antrag kann bis Ende 2023 gestellt werden, spätestens jedoch 6 Monate nach Einzug.

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Wer den Antrag stellt, spielt keine Rolle. Beim Baukindergeld geht es um das Einkommen des kompletten Haushalts, muss also eh für alle nachgewiesen werden.

Bei fragenzumbaukindergeld.de kann man einiges dazu auch nachlesen.

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Spätestens 6 Monate nach dem Einzug muss das Baukindergeld beantragt werden. Das Kind muss zu dem Zeitpunkt auch auf der Welt sein.

Hier kannst Du das auch alles nachlesen: www.fragenzumbaukindergeld.de

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Schau mal, es gibt Systeme für so eine Bodensanierung, die den Ausgleich des Bodens bis hin zur Farbe beinhalten. Vielleicht wäre das was? Mit dem Hersteller kann man bestimmt auch über die passenden Höhen nach dem Ausgleich sprechen!?

https://www.energie-fachberater.de/grundstueck-garage/carport-garage/sanierung-des-garagenbodens.php

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Hallo! Beantragen könnt Ihr Baukindergeld für Kinder, die maximal 18 Jahre alt sind. Der Antrag wird gestellt, wenn alle nach dem Umzug im neuen Haus gemeldet sind. Den Antrag stellt Ihr selbst online im KfW-Zuschussportal.

Was es sonst alles zu beachten gibt, könnt Ihr beispielsweise hier nachlesen: https://www.fragenzumbaukindergeld.de/

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Baukindergeld Antragsärger?

Hi, ich brauche mal Rat.

Situation ist folgende. Wir haben das Haus in dem wir zu Miete gewohnt haben mit Kaufvertrag vom 29.08.2018 zum 01. 10.2018.

Am 17.10. 2018 haben wir das Baukindergeld beantragt.

Die erste Auszahlung wurde abgelehnt, es fehlte die meldebescheinigung unserer kleinen und der Grundbuchauszug war nicht komplett, also hin zum Amt und eine Erweiterte Meldebscheigung geholt und die fehlenden Seiten des Grundbucheintrages hoch geladen.

Wieder abgelehnt mit der Begründung. Beantragung wurde vor dem Kaufvertrag gemacht. Hab dann da angerufen und gefragt woher sie denn wüssten das ich vorher beantragt habe wenn die KfW noch nie den Kaufvertrag gesehen hat. Dann wurde mir gesagt das ich den Kaufvertrag hochladen soll, plus eine Mail mit dem Hinweis das wir vorher schon dort zur Miete gewohnt haben, da ja die Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate sein darf. Gibt es eine extra Bescheinigung wenn man statt Mieter zum Besitzer wird?

Na jedenfalls wurde der Antrag Wieder abgelehnt.

Der Nachweis der Selbstnutzung des Wohneigentums ist nicht aktuell. Wie soll ich das denn nachweisen wenn nicht durch die meldebescheinigung, die Aufgrund meines vorherigen Mietverhältnisses ja aus 2017 ist, dann kann ich mir die Email sparen. Weiß jemand wo ich diesen Nachweis her bekomme. Und obwohl die KfW nun auch den Kaufvertrag hat soll ich formlose Erklärung über den Kauf des Mietobjekts schreiben und hochladen. Wie soll sowas aussehen wenn die doch den Kaufvertrag haben. Ich fühle mich irgendwie veräppelt und unzureichend erklärt. Im Anhang n foto der letzten Mail, daher auch das Beantragungsdatum 15.05

Bin für jeden Tipp und jede Hilfreiche Antwort dankbar.

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Hallo!

schau mal, hier geht's um einen ähnlichen Sachverhalt:

http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/bauforum/expertenrat-kauf-mietwohnung-antrag-auf-baukindergeld-abgelehnt-wegen-alter-meldebestaetigung-1557402355.php

Vielleicht hilft Dir das ja weiter? Viel Glück, dass es bald klappt!

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Es geht immer um den kompletten Haushalt. Euer Haushalt besitzt schon eine Immobilie, deshalb wird es leider kein Baukindergeld geben.

Beispielsweise auf den Seiten könnt Ihr das Wichtigste nachlesen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

http://www.fragenzumbaukindergeld.de/

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So ist es! ... und bis Ende 2020 muss der Kaufvertrag der neuen Wohnung abgeschlossen sein.

Infos gibt's bei der KfW oder auch beispielsweise hier: http://www.fragenzumbaukindergeld.de/

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Baukindergeld Sohn kann nicht eingetragen werden?

Hallo, vielleicht könnt ihr uns weiter helfen. 

Wir haben folgendes Problem:

Wir sind am 02.08.2018 in unsere Immobilie vor Produktstart eingezogen.

Zu diesem Zeitpunkt war meine Freundin schwanger. 

Im Merkblatt der KFW stehen auf Seite 3 besondere Regelungen für die Antragstellung.

Da wir am Tag der Antragstellung nicht wussten, an welchem Tag unser Kind geboren wird, beantragten wir den Zuschuss am 25.09.2019 zum Baukindergeld laut Merkblatt innerhalb von drei Monaten nach Einzug vor Produktstart. 

Der Satz heißt im Merkblatt wie folgt: "Maßgeblich ist, dass die Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Einzug erfolgt."

Des Weiteren heißt es im Merkblatt: "Bei Einzug vor Produktstart gilt, dass Kinder gefördert werden, die spätestens 3 Monate nach Einzug geboren wurden."

Unser Sohn wurde am 31.10.2018 geboren und fällt somit in die Förderung laut der Sonderegelung.

Jetzt stellt sich die KFW quer und will unseren Sohn nicht nachtragen, dabei werden die eigenen Sonderregelungen aus dem Merkblatt komplett ignoriert.

Laut KFW hätten wir unseren noch nicht geborenen Sohn mit in den Antrag aufnehmen sollen.

Allerdings hätten wir uns da laut AGB's von der KFW straffällig gemacht, weil wir ein Kind mit angegeben hätten, was noch nicht geboren war, was uns dann auch wieder von der KFW teleonisch bestätigt wurde.

Also haben sie sich komplett wiedersprochen.

Der Fall ging schon durch unzählige Abteilungen der KFW, aber niemand kann uns weiterhelfen, was wir nicht verstehen.

Unser Sohn ist laut der eigenen Regelungen Förderungsfähig und muss nur eingetragen werden.

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Hallo!
Für die KfW müssen wohl zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Bedingungen erfüllt sein. Leider war da Euer Kind noch nicht geboren. Ihr hättet also bis nach der Geburt warten müssen, dann wäre der Antrag genehmigt worden. Mir sind auch Fälle bekannt, die vor Einzug den Antrag gestellt haben, die ebenfalls abgelehnt wurden, obwohl eigentlich alle Bedingungen erfüllt sind. Leider seid Ihr jetzt auch zu spät, um den Antrag noch einmal zu stellen. Das wäre bis 31.12.2018 noch möglich gewesen. Echt schade!

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Ja! Kaufvertrag muss bis 31.12.2020 geschlossen sein und beantragt werden kann dann bis 31.12.2023 (aber spätestens 3 Monate nach dem Einzug).

Nachlesen könnt Ihr das zum Beispiel hier: www.FragenZumBaukindergeld.de

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Hallo,

das ist korrekt. Wenn Ihr zum Zeitpunkt der Baugenehmigung keine weitere Immobilie besitzt, habt Ihr Anspruch auf Baukindergeld, sofern alle anderen Bedingungen zutreffen. Das könnt Ihr beispielsweise auch hier nachlesen: http://www.fragenzumbaukindergeld.de/

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Hallo Ihr!

Da habt Ihr leider Pech gehabt. Berücksichtigt werden nur Kaufverträge oder Baugenehmigungen ab dem 1.1.2018.

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Hallo!

Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach Einzug in das neue Haus gestellt werden. Alle Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt auf der Welt sind, werden berücksichtigt. Nachträglich kann nichts mehr beantragt werden.

Hier könnt Ihr alles nachlesen:

http://www.fragenzumbaukindergeld.de/

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Hallo!

Baukindergeld gibt's nur für Haushalte mit Kind. Bei der Beantragung (spät. 3 Monate nach Einzug in die neue Immobilie) muss ein Kind im Haushalt leben. Der Haushalt darf zum Zeitpunkt der Baugenehmigung oder des Kaufvertrags der neuen Immobilie keine andere Immobilie besitzen.

Zum Beispiel hier könnt Ihr das auch alles nachlesen, was zu beachten ist: http://www.FragenZumBaukindergeld.de

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