Bau einer Gaube ohne Baugenehmigung Strafe?!

5 Antworten

In einigen Bundesländern sind Dachgaupen baugenehmigungsfrei.

Das schließt aber nicht aus, dass Ihr eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen müsst, wenn das Gebäude ein Kulturdenkmal ist.

Wenn die Behörden stur sind hilft es nichts, wenn Ihr sagt, dass Ihr davon nichts gewusst habt. Denn der Gesetzgeber meint, dass sich ein Hauseigentümer darum kümmern muss, welche Vorschriften für sein Vorhaben einzuhalten sind.

Ob ein Ordnungswidrigkeitsverefahren eingeleitet wird ist von den jeweiligen Sachbearbeitern abhängig, ebenso die Höhe des darin festgesetzten Bußgeldes. Es kommt immer auf die schwere des Verstoßes und des Eingriffs an. Ein Bußgeldkatalog zum Denkmalschutzrecht gibt es nicht.

Auf jeden Fall ist jetzt, mitten im Gaubenbau, die Sache offensichtlich. Wenn euer Haus auch unter Denkmalschutz steht, werdet Ihr um ein Rückbau wahrscheinlich kaum drum herumkommen, kommt auf die Schwere des Eingriffs an. Des Weiteren könnte ein Bußgeld auch noch mit hinzukommen. Ich würde jetzt das Thema offensiv angehen, nicht das Ihr in einer Woche ein Bescheid bekommt, wo der Rückbau veranlasst wird. Auch für die ausführende Firma kann es unangenehm werden. Hier noch einige Dinge zum Thema Gaube und Baugenehmigung http://www.1a-handwerker.eu/leistungsangebot/dachgauben.html weiter unten im Text.

Eine Strafe gibt es dafür nicht, nur ein Bußgeld. Das richtet sich nach Landesrecht und eventuellen Gemeindevorschriften. Hier beispielhaft der Bußgeldkatalog für Hessen: http://www.bauaufsicht-frankfurt.de/service/rechtliche_grundlagen.html#c332

Seehausen  25.06.2013, 10:01

In einigen Bundesländern wie in Hessen sind Dachgaupen baugenehmigungsfrei.

Das schließt aber nicht aus, dass Ihr eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen müsst, wenn das Gebäude ein Kulturdenkmal ist.

Wenn die Behörden stur sind hilft es nichts, wenn Ihr sagt, dass Ihr davon nichts gewusst habt. Denn der Gesetzgeber meint, dass sich ein Hauseigentümer darum kümmern muss, welche Vorschriften für sein Vorhaben einzuhalten sind.

Ob ein Ordnungswidrigkeitsverefahren eingeleitet wird ist von den jeweiligen Sachbearbeitern abhängig, ebenso die Höhe des darin festgesetzten Bußgeldes. Es kommt immer auf die schwere des Verstoßes und des Eingriffs an.

Ein Bußgeldkatalog zum Denkmalschutzrecht gibt es nicht, nur zu, Baurecht.

so eng ist das nicht, dann lasst ihr das abnehmen

TETTET  25.06.2013, 08:58

Oder auch nicht und reisst es wieder ab.

Unter Umständen muss die Gaube wieder Rückgebaut werden! Zzgl. Bußgeld.