bankkarte für jugendliche?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Vater müsste das alleinige Sorgerecht beim Vormundschaftsgericht beantragen. Wenn die Mutter "verschollen" ist, sollte das nur ein rein bürokratischer Akt sein. Dann erhält dein Vater eine Urkunde, die er bei der Bank als Nachweis vorlegen kann, dass er allein für dich verantwortlich ist und darf entsprechend auch den Kontoeröffnungsantrag alleine unterzeichnen.

Dieses Dokument ist auch später ganz wichtig, wenn du mal eine Ausbildung machst oder als Minderjährige/r an die Universität willst. Allein dürfte dein Vater sonst auch diese Verträge nicht unterschreiben


annonym822 
Beitragsersteller
 18.12.2021, 20:46

Dankeschön!

Das ist das Problem:

https://www.bafin.de/dok/7864376

Ein Minderjähriger im Alter zwischen 7 und 17 Jahren kann ein Konto grundsätzlich nur mit Zustimmung beider Elternteile eröffnen. Das ergibt sich aus der gemeinschaftlichen Vertretungsbefugnis der Eltern nach § 1629 BGB. Wenn ein Elternteil allerdings das alleinige Sorgerecht ausübt oder ihm die Entscheidung familiengerichtlich übertragen wurde, ist er alleinvertretungsberechtigt und es genügt seine Zustimmung.

Es müsste also offiziell festgestellt werden, dass dein Vater das alleinige Sorgerecht ausübt. Wie das konkret abläuft, weiß ich nicht, aber ein Anwalt für Familienrecht sollte hier hilfreich sein.