Bank ruft mich an weil Kunde Geld zurück haben will?
Habe ein Gewerbe angemeldet (sexuelle Internetdienstleistungen) und bekomme im Monat mal mehr, mal weniger Geld. Der Typ steht darauf Frauen Geld zu zahlen, wenn er geil ist. (Nennt man findom, kennt nicht jeder) habe mit ihm geschrieben und er hat mir per Banküberweisung mehrere hundert Euro gesendet und nachdem er gekommen ist, wollte er das Geld wieder haben. Das sehe ich jedoch nicht ein, weil ich ja meine Leistung erfüllt und mit ihm geschrieben habe und das ja meine Arbeit ist. Ich mache es neben meinem Studium und brauche das Geld auch. Naja als die Bank mich angerufen hat, habe ich gesagt dass ich was bei eBay verkauft hätte, weil es mir unangenehm war das zu erklären. Und danach wollte er wieder zahlen, hat er auch gemacht. Und danach wieder meine Bank angerufen… und die sind etwas misstrauisch, weil sie sehen dass ich keine regelmäßigen Einnahmen habe. Es ist mal mehr, mal weniger. Aber auf jeden Fall mehr als wenn ich nichts machen würde. Wir haben jetzt einen Termin vereinbart um ein Geschäftskonto zu eröffnen. Wusste nicht dass sowas nötig ist. Weiß jetzt aber nicht wie ich das alles erklären soll und ob ich jetzt Probleme bekomme, weil der Typ der Meinung ist, dass Geld zurück ziehen zu können, nur weil er gekommen ist…..
10 Antworten
Ganz ehrlich: Sprech offen mit der Bank.
Die haben mehr Prostituierte, Escort- oder Cam-Girls als du denkst. Also einfach sagen, dass du im Bereich des digitalen Erwachsenenvergnügen arbeitest und gut ist. Der einzelne Sachbearbeiter kennt das vielleicht nicht, aber die werden einige Kunden mit ähnlichen Dingen im System haben, dafür gibt es oft sogar fest voreingespeicherte Kundengruppen die man auswählen kann unter Job bzw. Gewerbeart. Dann kommen da auch keine merkwürdigen Nachfragen mehr, weil da unregelmäßige schwankende Geldeingänge nicht selten sind. Dann melden sie sich nur noch, wenn ihnen was anderes komisch oder verdächtig vorkommt.
Mit dem Kunden solltest zudem auch mal ein Wörtchen reden, dass er sich entschieden soll ob er kostenpflichtige Dienstleistungen in anspruch nehmen möchte oder zukünftig nicht mehr, wenn er aber noch ein mal bei deiner Bank Geld zurück fordert, er dann dein Kunde war, weil du auf sowas keine Lust hast.
Hi! Inhaltlich wurde schon alles gesagt, da es sich wohl um eine Überweisung handelt kann Dein Kunde diese nicht zurück holen.
Aus Sicht der Bank ist das aber insofern jetzt problematisch, als dass Du das Girokonto bisher nicht vereinbarunsgemäss verwendet hast und Deine Umsätze "nicht ganz zur Kontoverbindung passen" ... da ist die Bank verpflichtet das zu klären, zumindest so, dass man schlüssig begründen kann, warum es doch in Ordnung ist (Hintergrund Geldwäsche).
Womit Du aber rechnen musst ist, dass das Geschäftskonto deutlich teuerer wird als das private Konto. Gruss
Wenn er Geld überwiesen hat, kann er das nicht einfach zurück buchen. das geht nur bei einem Abbuchungsauftrag. Und du kannst dich einfach weigern es zurück zu zahlen. Geld aus einem "sittenwidrigen" Vertrag, der hier vorliegt, ist nicht einklagbar.
Wenn eine Übeweisung auf dem Bankkonto gutgeschrieben wurde, dann ist eine Rücküberweisung nur mit Zustimmung des Kontoinhabers möglich. Wenn du die Zustimmung verweigerst, guckt dein 'Kunde' in die Röhre.
Naja du musst die Einnahmen angeben und versteuern. Dafür wäre ein Geschäftskonto wichtig.
Aber er kann das gezahlte Geld nicht einfach so zurück verlangen.
Die Frage ist wie genau du das im Internet anstellst. Da müssen einige rechtliche Sachen eingehalten werden.
Ich habe eine eigene Website dafür. Haben zu dem Zeitpunkt aber bei WhatsApp geschrieben. Das Geld wird aber trotzdem versteuert. Also es war einfach ein normaler Chat um den anderen „geil“ zu machen. Könnte ich Probleme bekommen weil wir bei WhatsApp weiter geschrieben hatten?
Einkommem kann auch ohne Geschäftskonto angegeben und versteuert werden. Das Finanzamt guckt sich ohnehin alle Einkommenquellen an. Das interessiert die nicht, ob da "Geschäftskonto" dran steht.