Balkon wurde nachträglich zum Fluchtweg erklärt

8 Antworten

Erhöhte Einbruchgefahr? Liest man so in den Zeitungen an welchen Stellen Einbrecher in Häuser eindringen, so sind immer auch Balkone und dann die Balkontüren genannt. Ein Balkon schützt nicht vor Einbrechern.

Andererseits: Natürlich ist die Wohnsituation jetzt eine andere. Das muss in der Miete berücksichtigt werden (minimale Minderung) und ihr habt ja schon vor, durch Umzug darauf zu reagieren und ich nehme an, genau das erhofft sich der Vermieter auch.

Hallo Bwhoch2:

Du schriebst: Wieso? Die Treppe ist doch außen und man macht das Fenster zum Lüften doch sicher nicht nach außen auf.

Mag sein, aber zu einem Wohnraumfenster gehört der unverbaute Ausblick auf die unmittelbare Umgebung. Das Moment des "eingesperrt" sein darf nicht entstehen, auch nicht durch nachträgliche sichtbehinderde Vorbauten.. Deshalb sind Kellerräume mit kleinen Oberlichtfenstern, außer für kurzfristigen Aufenthalt (Lagerräume, Kinderspielzimmer, Hobbyräume u dgl.) unstatthaft.

Bei Gefängnissen sind andere Maßnahmen der notwendigen Sicherheitsverwahrung, wie Freigang im Gefängnishof, angebracht. Aber das ist nicht Anlaß dieses Forums.

Karelien

Hallo,

da gibt es festgesetzte Minderungstabellen, aber wie es mir scheint, ist diese Balkon "Mitbenutzung" im Zuge der Sanierung / Renovierung des Gebäudes entstanden.

Siehe hier:

http://www.mietminderung.org/mietminderung-balkonsanierung/

Am besten einen Anwalt oder den Mieterbund fragen.

Emmy

Wieso kannst du den Balkon jetzt nicht mehr nutzen. Der Balkon gehört ja noch zu eurer Nutzungseinheit (Wohnung). Den Wohnungsflur hast du doch sicher auch nicht leer geräumt.

Das Bauordnungsrecht fordert aus jeder Nutzungseinheit zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Der zweite Rettungsweg kann über Rettungsgerät der Feuerwehr führen. das ist bei euch nicht mehr nötig. Ihr seid also quasi noch sicherer als zuvor. Oder ist den erste Rettungsweg durchs Treppenhaus jetzt nicht mehr als solcher nutzbar?

Was den Einbruchsschutz angeht solltet ihr mit dem Vermieter reden, auch hier gibt es technische Lösungen.

bestimmt die Miete um den Anteil kürzen der sich auf die Balkonfläche bezieht.

Gerhart  10.03.2015, 17:15

Trifft nicht zu, denn der Balkon ist ohne Einschränkung nutzbar