Balkon komplett nach Urlaub weg, was kann ich tun?

LePetitGateau  02.04.2023, 17:16

... Die Möbel? Oder der komplette Balkon? Vermieter angerufen? (und ja das würd ich auch am Sonntag versuchen)

ycdiRocky 
Fragesteller
 02.04.2023, 17:33

Also die Möbel wurden weggenommen aber ohne Benachrichtigung wohin und dann wurde der Balkon anscheinend komplett abmontiert. Den Vermieter kann ich nur brieflich kontaktieren.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vorab: Nachfolgende Betrachtung Deiner Frage gilt, solange es sich "nur" um normale Arbeiten handelt und nicht um eine energetische Sanierung.

Den Vermieter musst Du auf jeden Fall schriftlich informieren, sowohl zum Beginn der Arbeiten, zur Wegnahme und zum Verbleib Deiner Möbel und auch bzgl. des - zeitweisen - Totalverlustes des Balkons (Mietminderung) als auch des Baulärms.

Erstelle zudem ein Lärmprotokoll mit Tag, Uhrzeit, Art des Lärms und dB-Zahl (Lautstärke messen: Die besten Apps - CHIP).

Die Diskrepanz zwischen "hinzunehmendem Baulärm" und Homeoffice ist m.W.n. noch von keinem Gericht im Detail konkret festgelegt worden, also gilt 536 BGB, Abs. 1 (§ 536 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)).

Das (also eine Minderung) hilft Dir natürlich für den Arbeitsalltag nicht weiter. Also musst Du mit Vermieter/Baufirma klären, dass möglichst die Maximalpegel eingehalten werden (im Tagesschnitt 60dB, in Einzelfällen auch bis 70dB), ansonsten kann der Unternehmer mit geeigneten Mitteln (z.B. Matten) auch aktiven Schallschutz betreiben. Basis hierfür sind i.d.R. länderspezifische Lärmvorschriften und Dein Messprotokoll (s.o.).

Allerdings kann ich aus meiner Erfahrung nicht erkennen, dass Du im Homeoffice bei Arbeiten an der Fassade außen nennenswert belästigt würdest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 30 Jahren Bau-PM/-PS bei Großprojekten aller Art

ycdiRocky 
Fragesteller
 02.04.2023, 23:07

"Den Vermieter musst Du auf jeden Fall schriftlich informieren, sowohl zum Beginn der Arbeiten, zur Wegnahme und zum Verbleib Deiner Möbel und auch bzgl. des - zeitweisen - Totalverlustes des Balkons (Mietminderung) als auch des Baulärms."

D.h. also ich muss den Vermieter informieren zu den arbeiten die er quasi angeleiert hat?

"Allerdings kann ich aus meiner Erfahrung nicht erkennen, dass Du im Homeoffice bei Arbeiten an der Fassade außen nennenswert belästigt würdest."

Das kann ich allerdings schon sagen, denn das Gerüst ist direkt vor meinem Fenster und innen drin ist mein Arbeitsrechner ebenfalls direkt vor dem Fenster. Ich habe schon durch das Bohren einige Kunden nicht verstehen können und die Kunden mit denen ich zu tun habe, konnten mich nicht verstehen. Das war übrigens bevor direkt bei mir Arbeiten durchgeführt worden sind, also etwas weiter weg als direkt vor dem Fenster.

Aber ansonsten schonmal vielen Dank für die Antwort!

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oklein  03.04.2023, 00:38
@ycdiRocky

Satz 1: Das sind die Basisdaten bzgl. einer Minderung, die damit fixiert werden - also immer das konkrete Datum angeben => ja.

Satz 2: Ich habe mein Büro auf der Baustelle und das waren die letzten Wochen über 2.600 Bohrungen. Da sind die Halterungen für einen Balkon deutlich weniger. 😉 => Soweit nicht über der angegebenen dB-Zahl liegend, ist das per Gesetz hinzunehmen. Man kann sich dann mit den Handwerkern auch abstimmen. Bei Lärm durch einen bohrenden Nachbarn wäre das für Dich sogar noch extremer, da Du hier keine nennenswerten Einspruchsmöglichkeiten hast.

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oklein  04.04.2023, 21:21

Danke und viel Erfolg. 😊

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Der Vermieter muss das vorher ankündigen und wenn die Balkone demontiert werden, muss er dir die Möglichkeit einräumen, den Balkon leer zu machen. Frag den Vermieter und ggf. die Handwerker wo denn die Balkonmöbel geblieben sind. Ansonsten muss der Vermieter aus Auftraggeber der Arbeiten diese sogar ersetzen, zum Zeitwert.

Sicher, dass kein Aushang im Korridor war? Das würde schon genügen. Frag die anderen Mieter! Wenn er den Aushang gemacht hat und du niemanden mit den Checks der Wohnung bei Abwesenheit beauftragt hast, dann hast du eben Pech gehabt.


ycdiRocky 
Fragesteller
 02.04.2023, 17:34

Danke für die Antwort. Es war tatsächlich kein Aushang irgendwo und auch kein Briefeinwurf.

Ich werde mich morgen mal an die Handwerker wenden da ich den Vermieter nur per Brief kontaktieren kann.

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BenjaminSisko  02.04.2023, 17:43
@ycdiRocky

Wenn die Bauarbeiten begonnen haben, muss der Aushang auch gar nicht mehr vorhanden sein, denn es ist ja ein Infoblatt über die ANSTEHENDEN Arbeiten, also vorher. Es kann also gut sein, dass dieser Aushang bestand, BEVOR die Arbeiten starteten. Und das können wirklich nur die anderen Mieter beantworten, die während Deines Urlaubes anwesend waren.

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ycdiRocky 
Fragesteller
 02.04.2023, 17:51
@BenjaminSisko

Ich hatte in der Frage ja geschrieben dass es vor ein paar Wochen angekündigt wurde dass ein "paar Balkone repariert werden", es wurde aber nichts davon gesagt wie die Reparaturen aussehen, welche Balkone betroffen sind und ob man seine Sachen vom Balkon nehmen muss oder sonst etwas in der Richtung. Und die arbeiten an der Fassade haben 2 Wochen vor meinem Urlaub begonnen.

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Du schreibst selbst über Renovierungen auch am Balkon. Hast du dich vorher informiert, ob auch deiner dran war? Und wenn gearbeitet wird, fährt man normalerweise auch nicht weg und lässt alles unbeaufsichtigt. Frage den Vermieter, wo die Möbel sind.


ycdiRocky 
Fragesteller
 02.04.2023, 17:53

Nein, ich habe mich nicht vorher informiert ob mein Balkon auch dran ist, es wurde aber auch nicht angedeutet dass der komplette Balkon abgerissen wird sondern es ging lediglich um "Reparaturarbeiten".

Und was den Urlaub angeht: Den hatte ich letztes Jahr geplant. Die Gerüstankündigung kam - wie ich oben geschrieben habe - 4 Wochen VOR dem Urlaub.

D.h. du willst mir sagen ich hätte den Urlaub absagen sollen? Klingt jetzt so als wäre das komplett meine Schuld... Aber nun gut, wie oben in einer anderen Antwort geschrieben frage ich die Handwerker.

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