"Bah, heute hat es uns überhaupt nicht geschmeckt!" - Darf man wegen Ehrlichkeit wirklich aus dem Restaurant geworfen werden!?

6 Antworten

Der Restaurantbetreiber hat das Hausrecht, er darf rausschmeissen, wen immer er möchte, ganz ohne Begründung.

In der Regel ist es aber eher so, dass sich das Restaurant entschuldigt und entweder ein anderes Essen kostenlos anbietet und/oder die Kosten für das nichtschmeckende Essen streicht.

wenn du sagst "heute" weist das darauf hin, dass du dort öfter isst. offenbar schmeckt es dir auch meistens, nur eben "heute" mal wieder nicht. ich persönlich würde so eine ehrlichkeit eher zu schätzen wissen als so einen gast rauszuwerfen.

aber dürfen tut er es, das es sein laden ist.

Hausverbot darf Dir immer erteilt werden.

Als Restaurantbesitzer würde ich aber dem Grund nachgehen wollen warum es dir heute nicht geschmeckt hat, impliziert ja das Du dort öfters bist und es dir sonst schmeckt. Desweiteren würde ich bei Stammkunden auf keine Rechnung bestehen und schon gar nicht rauswerfen.

SmokingHot  24.11.2019, 22:18

was hat ein hausverbot damit zu tun? davon war nirgends die rede

0
Antitroll1234  24.11.2019, 22:20
@SmokingHot

Nun, ein Rausschmiss ist für den Augenblick ein Hausverbot, was soll dies sonst sein wenn jemand dem Restaurant verwiesen wird und vom Hausrecht Gebrauch gemacht wird ?

0

Der Ton macht die Musik! Wenn du höflich reklamierst was du an dem Gericht auszusetzen hast wird dir auch meistens eine Antwort oder auch Alternative geboten.

Ich hatte mal das Problem das mein Steak total sehnig und faserig war, außerdem ziemlich durch. Das habe ich zurückgehen lassen weil es den Preis schlicht nicht wert war.
der Teller wurde ohne weiteres abgeräumt und mir wurde ein neues Gericht gebracht, diesmal sehr schönes Fleisch und perfekt gebraten, hat dann auch einen ganz lieben Dank in die Küche gegeben und ich bin da noch öfter essen gewesen, immer sehr lecker.

Man kann es ehrlich und freundlich sagen