Bafögende bei Studienabschluss: Zählt die mündliche oder schriftliche Bekanntgabe des Ergebnisses?
Meine Bachelor-Prüfung hatte ich am 29.06. und die Noten der beiden Prüfer habe ich im Anschluss an die Prüfung erhalten. Die Exmatrikulationsbescheinigung (Datum 30.06.) hatte ich am 01.07. im Briefkasten. Darin steht "Exmatrikualtion nach erfolgreicher Abschlussprüfung". Mein Bachelorzeugnis erhalte ich erst nächste Woche. Meine Frage ist jetzt: Zählt die mündliche Bekanntgabe der Noten am Prüfungstag? (und wenn ja wie möchte mir das Bafögamt nachweisen dass ich die Noten mündlich schon erhalten habe) oder zählt der Exmatrikulationsbescheid (wurde zwar am 30.06. schon erstellt und verschickt, habe ich aber erst am 01.07, also im Juli erhalten) oder zählt der Erhalt des Bachelor-Zeugnisses? Es ist für mich sehr wichtig, da ich die Förderung für den Juli schon erhalten habe und deshalb befürchte das zurückzahlen zu müssen.
1 Antwort
Es zählt das Datum auf der Exmatrikulationsbescheinigung. Somit hast du keinen Anspruch auf BAföG im Juli. Das wirst du zurück zahlen müssen. Falls du noch keinen Job hast, müsstest du dich beim Jobcenter melden und einen Antrag stellen. Dann erhältst du da Geld und bist auch krankenversichert (ansonsten musst du hier ab sofort den vollen Satz selber zahlen, falls du bereits 25 bist = 200€ pro Monat).