Bänderriss, Operation und mein Arbeitgeber. Was sagt das Arbeitsrecht?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist in deiner Situation natürlich eine zweischneidige Situation.

Auf der einen Seite bist du arbeitsrechtlich auf der vollkommen sicheren Seite: Während einer zur Gesundung notwendige Operation bist du selbstverständlich arbeitsunfähig, bekommst eine entsprechende Bescheinigung und dafür DARF AUF KEINEN FALL Urlaub herangenommen werden. Dass du bisher auf deinen Arbeitgeber Rücksicht genommen hast und die fällige OP nicht schon längst hast machen lassen, spricht für dich und sollte genug Entgegenkommen für den Arbeitgeber sein. Besprich mit ihm, wann du die OP aus betrieblicher Sicht am besten durchführen kannst (so dass er personell nicht in Bedrängnis kommt) und wie lange du voraussichtlich deshalb ausfallen wirst. Damit arbeitest du weiter für ein besseres Verhältnis. Der Arbeitgeber ist insgesamt zu maximal 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet. Wenn du ursprünglich nach dem Bänderriss bereits krank geschrieben warst, zählt die Krankschreibung für die OP dazu, so dass er außer den insgesamt 6 Wochen keine zusätzlichen Kosten hat. Für die 6 Wochen erhält er je nach Abschluss mit der Krankenkasse zwischen 60 % und 80 % der Lohnkosten erstattet, also kein schlechtes Gewissen!

Die andere Seite ist deine Angst vor einer Kündigung. Wegen der Erkrankung/OP kann er dir natürlich nicht kündigen. Wie sicher dein Arbeitsplatz ist (wenn er dich mit vorgeschobenen Gründen loswerden will) liegt auch ein bisschen an der Größe der Firma. Mehr als 10 Mitarbeiter? -> Besserer Kündigungsschutz! Mitarbeitervertretung/Gewerkschaft vorhanden? -> Dann ist deine Befürchtung ein Thema für den Betriebsrat, bevor du dich zur OP entscheidest!

Aber wenn dein Verhältnis zum Chef eh nicht das Beste ist, ist es so schwer in deiner Umgebung einen neuen Arbeitsplatz in deinem Beruf zu bekommen? Lohnt es sich für diesen Arbeitgeber und diesen Arbeitsplatz lebenslange Folgeschäden und Schmerzen in Kauf zu nehmen?

kiviuq 
Fragesteller
 14.09.2012, 09:42

Danke für deine ausführliche Antwort!

wranglerjeep  14.09.2012, 12:12
@kiviuq

Gerne! :)

Gegen alle Risiken kann man sich nicht Absichern.Lange Darüber reden würde Ich nicht sonst Hast du die Kündigung schon vorher.Lass es einfach machen und Schicke die Krankmeldung.

das sit doch ein medizinischer grund, dein arzt schriebt dir ein attest, von daher solltest du keien probleme haben

Wenn diese notwendige OP durchgeführt wurde, bist Du arbeitsunfähig und diese Bescheinigung mußt Du Deinem Arbeitgeber zuleiten. Für die Zeit der Krankschreibung darf der Arbeitgeber keinen Urlaub anrechnen. An der Verbesserung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitgeber kannst Du ja nach Deiner Genesung arbeiten.

kiviuq 
Fragesteller
 14.09.2012, 09:43

Kurz und bündige Aussage. Danke.,

warum wirst du einige wochen ausfallen? hat man dir das bei der voruntersuchung schon gesagt? tipp: wenn du schlecht zur arbeit hin kommst, es gibt einen kostenlosen mobilitätsservice der DRV. es arbeiten leute im rollstuhl. wieso soll du nicht arbeiten können? http://www.deutsche-rentenversicherung.de