Bäckerei Verkäuferin Azubi darf man Spätschicht alleine mal machen?
Hallo Leute ich mache gerade eine Ausbildung zur Bäckerei Verkäuferin und bin im zweiten Lehrjahr. Und jetzt meine Frage darf ich mal ganz alleine die Spätschicht machen? Also die Spätschicht ist bei uns von 12:30/13-18:30 Uhr. Ich wurde schon öfters mal 2-3 Stunden alleine gelassen das ist kein Problem für mich. Würde mich nur Mal so interessieren :)
2 Antworten
Bist Du schon volljährig?
Eigentlich darf man dich nicht allein lassen, bzw. muss immer ein Ausbilder, bzw. eine beauftragte Person vorhanden sein.
Was machst Du, wenn Du in eine Situation kommst, in der Du nicht weiter weißt?
Das ist aber trotzdem nicht zulässig. Es braucht auch vor Ort die Kontrollfunktion. Es kann auch passieren, dass Du unbewusst einen (schwerwiegenden) Fehler machst. Was dann?
Du willst Ausbilder sein??? Dann bist du leider extremst schlecht informiert. Kann ja mal vorkommen. Natürlich ist es zulässig, dass ein Azubi auch mal alleine arbeitet.
Dann bist du leider extremst schlecht informiert
Immer diese Sinnlosdiskussionen....Mein Gott....benutze doch einfach Google.
Als Hilfe: "Azubi allein im Betrieb"
Oder fühlst Du dich nur in deinem Ego angegriffen, weil es jemand gewagt hat, dir zu widersprechen?
Es ist eben nicht rechtens, dass ein Azubi mehrfach und längere Zeit allein im Betrieb ist.
Auf jeden Fall. Was sollte dagegen sprechen?
Was sollte dagegen sprechen?
Das BBiG zum Beispiel. Es muss eigentlich immer ein Ausbilder, bzw. eine beauftragte Person anwesend sein.
Das steht aber nicht im BBiG. Wenn es dort stehen sollte, kannst du bitte auch die Stelle benennen???? Dein Kommentar ist blanker Unsinn. Natürlich schreibt kein Gesetz vor, dass dir rund um die Uhr stets eine Aufsichtsperson auf die Finger schauen muss. Das wäre auch unrealistisch. Es steht auch nirgendwo, dass unbeaufsichtigtes Arbeiten von Azubis generell verboten wäre. Wenn man dir eine klar umrissene Aufgabe übertragen hat, in die du zuvor fachlich eingewiesen wurdest, dann kann niemand etwas dagegen sagen, wenn du diese Aufgabe für eine begrenzte Zeit ausführst.
Das steht aber nicht im BBiG
Indirekt, aber sonst in den entsprechenden Kommentaren dazu. Das lässt sich ansonsten auch relativ einfach googeln.
Als einfacher Einstieg: https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi?fp.l=t&fp.d=61706
Ich könnte Dir jetzt vermutlich hunderte andere Links schicken, aber das schaffst Du schon selbst.
Wenn man dir eine klar umrissene Aufgabe übertragen hat, in die du zuvor fachlich eingewiesen wurdest, dann kann niemand etwas dagegen sagen, wenn du diese Aufgabe für eine begrenzte Zeit ausführst.
Und was ist mit der Kontrollfunktion?
Dein Kommentar ist blanker Unsinn
Dein Bauchgefühl? Komisch, dass ich es beruflich trotzdem bis zur IHK geschafft habe und dort nicht nur Toiletten putze.
Ja ich bin volljährig :) und wenn ich in einer Situation bin wo ich nicht weiter weiß Ruf ich den Chef an 👍