Bäckerei Verkäuferin Azubi darf man Spätschicht alleine mal machen?

2 Antworten

Bist Du schon volljährig?

Eigentlich darf man dich nicht allein lassen, bzw. muss immer ein Ausbilder, bzw. eine beauftragte Person vorhanden sein.

Was machst Du, wenn Du in eine Situation kommst, in der Du nicht weiter weißt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder
Kitty009 
Fragesteller
 15.06.2020, 12:55

Ja ich bin volljährig :) und wenn ich in einer Situation bin wo ich nicht weiter weiß Ruf ich den Chef an 👍

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ChristianLE  15.06.2020, 13:28
@Kitty009

Das ist aber trotzdem nicht zulässig. Es braucht auch vor Ort die Kontrollfunktion. Es kann auch passieren, dass Du unbewusst einen (schwerwiegenden) Fehler machst. Was dann?

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perledersuedsee  15.06.2020, 14:02
@ChristianLE

Du willst Ausbilder sein??? Dann bist du leider extremst schlecht informiert. Kann ja mal vorkommen. Natürlich ist es zulässig, dass ein Azubi auch mal alleine arbeitet.

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ChristianLE  15.06.2020, 14:11
@perledersuedsee
 Dann bist du leider extremst schlecht informiert

Immer diese Sinnlosdiskussionen....Mein Gott....benutze doch einfach Google.

Als Hilfe: "Azubi allein im Betrieb"

Oder fühlst Du dich nur in deinem Ego angegriffen, weil es jemand gewagt hat, dir zu widersprechen?

Es ist eben nicht rechtens, dass ein Azubi mehrfach und längere Zeit allein im Betrieb ist.

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Auf jeden Fall. Was sollte dagegen sprechen?

ChristianLE  15.06.2020, 12:56
Was sollte dagegen sprechen?

Das BBiG zum Beispiel. Es muss eigentlich immer ein Ausbilder, bzw. eine beauftragte Person anwesend sein.

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perledersuedsee  15.06.2020, 14:01
@ChristianLE

Das steht aber nicht im BBiG. Wenn es dort stehen sollte, kannst du bitte auch die Stelle benennen???? Dein Kommentar ist blanker Unsinn. Natürlich schreibt kein Gesetz vor, dass dir rund um die Uhr stets eine Aufsichtsperson auf die Finger schauen muss. Das wäre auch unrealistisch. Es steht auch nirgendwo, dass unbeaufsichtigtes Arbeiten von Azubis generell verboten wäre. Wenn man dir eine klar umrissene Aufgabe übertragen hat, in die du zuvor fachlich eingewiesen wurdest, dann kann niemand etwas dagegen sagen, wenn du diese Aufgabe für eine begrenzte Zeit ausführst.

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ChristianLE  15.06.2020, 14:08
@perledersuedsee
Das steht aber nicht im BBiG

Indirekt, aber sonst in den entsprechenden Kommentaren dazu. Das lässt sich ansonsten auch relativ einfach googeln.

Als einfacher Einstieg: https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi?fp.l=t&fp.d=61706

Ich könnte Dir jetzt vermutlich hunderte andere Links schicken, aber das schaffst Du schon selbst.

Wenn man dir eine klar umrissene Aufgabe übertragen hat, in die du zuvor fachlich eingewiesen wurdest, dann kann niemand etwas dagegen sagen, wenn du diese Aufgabe für eine begrenzte Zeit ausführst.

Und was ist mit der Kontrollfunktion?

Dein Kommentar ist blanker Unsinn

Dein Bauchgefühl? Komisch, dass ich es beruflich trotzdem bis zur IHK geschafft habe und dort nicht nur Toiletten putze.

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