Badewanne statt Dusche bei Gemeinde selber eingebaut, leichter Wasserschaden an der Wohnung - Umzug - Was tun?

3 Antworten

Bei Mietende kann der Vermieter verlangen, dass der Zustand wie bei Mietbeginn wieder hergestellt wird. Also Wanne raus, Dusche rein. Muss er aber nicht, ist seine Entscheidung.

Wegen dem Wasserschaden: Da wirst du auf jeden Fall dafür aufkommen müssen.

Wenn das Bad schon alt ist und evtl. eine Komplettsanierung erfolgt, kannst du eine Pauschalsumme anbieten. Also nicht sinnlos Rückbauen und Reparieren, und danach wird alles rausgerissen.

Sprich mit dem Vermieter was er vorhat, und versuch dich zu einigen. Am besten wäre für dich eine Pauschalzahlung, dann bist du aus jedem Aufwand und Kostenrisiko raus.

Du bist verpflichtet, bei Auszug den Ursprungszustand wieder herzustellen, es sei denn, du hast die Genehmigung für den einbau der Wanne schriftlich.

Ich hoffe du hast die Duschtasse aufgehoben.

Wenn du glaubst einen Wasserschaden verursacht zu haben, solltest du zudem einen Monteur mit der Prüfung des Schadens beauftragen. Und den Rückbau Fachmännisch machen lassen.

Man wird Sie im Rahmen der Wiederherstellung eines funktionstüchtigen Duschbades und der Kosten aller im Zusammenhang damit und den Reparaturkosten am Gebäude sowie mit der Durchführung der Arbeiten einhergehenden Mietausfälle finanziell in Anspruch nehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung