Genossenschaft verbietet Dusche+Wanne gemeinsam?
Ich ziehe in eine neu erbaute Wohnung einer Genossenschaft und im Badezimmer ist die Vorgabe das entweder Badewanne oder Dusche installiert wird und selbst auf eigene Kosten können nicht beide Installation gemacht werden. Was hat das für einen Sinn? Kann man das irgendwie lösen? Wer duscht schon gerne in einer Wanne, das ist doch kein Standard heutzutage
2 Antworten
Versuch doch mal die Gründe für diese Regelung zu hinterfragen. Womöglich gibt es hierfür einen plausiblen Grund (Wasseranschlüsse?). Möglich ist aber auch, dass es einfach so im Mietvertrag steht, ohne, dass sich jemand hierüber ernsthaft Gedanken gemacht hat (Stichwort Mustervertrag).
Sollte es tatsächlich hierfür wichtige Gründe geben, kannst du dir dennoch überlegen, ob du anbietest, auf eigene Kosten Dusche und Wanne zu installieren und das beim Auszug ggf. komplett rückzubauen. Sollte hierzu seitens der Genossenschaft Bereitschaft bestehen, ist es dringend zu empfehlen, dies schriftlich festzuhalten. Vermutlich werden dich die Kosten aber "abschrecken". Anderenfalls musst du das so akzeptieren, was Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn du hier auf eigene Faust aktiv werden würdest, kann es durch Strafen zusätzlich teuer werden.
Das ist ihre Wohnung, die müssen Umbauten halt nicht erlauben.
Nur wenn du anmietest und dann behindert wirst.
Aber da gibt es auch noch Regeln, du musst dann die ganzen Rückbaukosten als Kaution geben-.
Bietet ihnen das an, eine erhöhte Kaution, die die Rückbaukosten deckt.
Das sind aber heute gute 5000 oder so.
Bei dieser Wohnung sind extrem viele Änderungen möglich. Sie gehen eigentlich auf alles ein was man möchte, nur eben diese Wanne/Dusche Sache nicht.
Der Plan ist bereits auf die Normen der barrierefreiheit ausgelegt, also mit Rollstuhl alles machbar. Ich bekomme leider keinen Grund genannt warum sie es nicht wollen. Na in 5 Jahren kann man sie kaufen, spätestens dann kann ich mir beides dann ermöglichen lassen.