Berufsbeihilfe abgelehnt?
Hi!
Ich habe ich folgendes Problem: Am 1.August fange ich mit meiner Ausbildung an. Ich habe auch eine Wohnung usw. Zurzeit bekomme ich von einer Abteilung des Jobcenters ein sogenanntes Überbrückungsgeld, dass ichmit dem Bürgergeldantrag beantragt, bis die Berufsbeihilfe greift. Nun habe ich gestern den Brief bekommen, dass mir keine Berufsbeihilfe zusteht, da es meine zweite Ausbildung wäre. Diesen Bescheid habe ich nun ans Jobcenter geschickt. Meine Frage ist, ob ich da noch andere finanzielle Mittel bekomme, da mein Netto verdienst im 1.Lehrjahr bei ca. 560,- liegt. Kindergeld wurde auch beantragt, aber bis dato habe ich noch keine Rückantwort erhalten.
Meine Frage wäre also ob ich warten soll, was das Jobcenter darauf antwortet.
Danke schonmal für eure Antworten!
1 Antwort
Unter 25 besteht wieder Anspruch auf Kindergeld von derzeit 250 Euro.
Da Du in der Zweitausbildung dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf BAB - hast, besteht zumindest theoretisch Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde.
Dafür musst Du aber über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Musst mit deinem Einkommen deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen können und solltest dann vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter von 563 Euro min.noch 80 % zur Verfügung haben.
Einen kostenlosen Rechner für Wohngeld findest Du im Internet.
Sonst bleibt wahrscheinlich nur eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter.
Kindergeld würde dann zu 100 % auf den Bedarf angerechnet.
Hast Du denn jetzt schon Einkommen, denn deine Ausbildung beginnt ja erst im August und wie alt bist Du ?
Unter 25 sollte dir dann auf deine Azubivergütung der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto zustehen.
Ist das Brutto höher, kommen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.
Damit solltest Du eigentlich weiterhin Leistungen bekommen, weil das Wohngeld bei 344 Euro Warmmiete um einiges geringer ausfallen würde, solltest Du das zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen.
Müsstest dann mit den 344 Euro Warmmiete und bei min.um die 450 Euro ( 80 % von 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt ) auf etwa 794 Euro im Monat kommen.
Mit deinen 560 Euro Nettovergütung und 250 Euro Kindergeld würdest Du das zuschussfähige Mindesteinkommen erreichen.
Aber wie erklärt, vom Jobcenter sollte dir ein höherer Betrag zustehen, als mit Wohngeld zu erwarten wäre.
Bitteschön
Dann sollte wie erklärt der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen für dich gelten und Du solltest dann weiterhin Leistungen beziehen, abzüglich deines anrechenbaren Einkommens bis auf Höhe deines Bedarfs von 907 Euro.
Angenommen Du hast eine Bruttovergütung von 700 Euro und bekommst 560 Euro Netto aufs Konto.
Dann sollte wie erklärt unter 25 der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze gelten, derzeit wird da beim Jobcenter noch 520 Euro und nicht 538 Euro Brutto berücksichtigt.
Bis zu 520 Euro Brutto gleich Netto sollte dann von deiner Vergütung nichts auf deinen Bedarf angerechnet werden.
Ab 520 Euro Brutto bis zu 1000 Euro Brutto kommen 30 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
In deinem Fall also angenommen von 520 Euro Brutto bis zu 700 Euro Brutto = 180 Euro x 30 % Freibetrag = 54 Euro.
Dann würde dein gesamter Freibetrag über deiner Nettovergütung liegen und es zu keiner Anrechnung kommen.
Es würde dann nur das Kindergeld von 250 Euro von den 907 Euro Bedarf abgezogen und der Differenzbetrag als Aufstockung gezahlt.
Mhm okay danke!
Also wäre es mir möglich, von der koba weiterhin diese Zahlungen zu erhalten? Zurzeit bekomme ich 907,- (Gehalt ist angerechnet - die Zahlungen an die Krankenkasse ist schon abgezogen) und wenn ich jetzt Kindergeld bekommen würde, würde dieses mit angerechnet werden oder? 🙂↕️ Aber mit meinem Gehalt ist die Warmmiete drin (diese beträgt 344,-)