Autounfall; Polizei wollte den Unfall nicht aufnehmen

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Bei Unfällen ohne verletzte Personen nimmt die Polizei einen Unfall nicht auf.

Die Polizei kommt, wenn es zeitlich je nach Einsatzlage irgendwie zu machen ist gleich, wenn nicht später, berät, wer was vom jeweils Anderen aufzuschreiben hat, verteilt eventuell ein Knöllchen und fährt wieder von hinnen.

Ganz normal.

Ich weiß, die Versicherer hätten gerne, dass die Polizei sowas aufnimmt im Sinne, wie Du Dir das sicherlich auch vorgestellt hast, mit Fotos und Vernehmungen, Vermessungen und Abschlußbericht, tut sie aber nicht.

Der Grund ist dabei darin zu suchen, dass die Schadensregulierung alleine die Angelegenheit der jeweils beteiligten ist. Polizisten sind keine Gutachter, haben auch nicht gesehen, wie das passiert ist zudem.

Die Polizei nimmt einen Unfall nur noch auf, wenn es um die Verfolgung eventueller Straftaten geht, deswegen nur bei verletzten Personen (fahrlässige Körperverletzung) oder dem Anzeichen auf andere Straftaten wie z.B. Straßenverkehrsgefährdung. Hierzu wird das dann alles aufgenommen und der Staatsanwaltschaft vorgelegt - aber nur, um es der Staatsanwaltschaft vorzulegen, um nichts anderes geht es hierbei. Es geht nicht um die Schadensregulierung, die geht die Polizei nichts an, soll jeder selbst regeln.

Also ist das Euer beider Tee, nicht das der Polizei, wie ihr hinterher Schadensregulierend miteinander klar kommt.

Wenn eine Versicherung mehr will, kein Problem, soll sie selbt einen bundesweiten Unfallaufnahmeservice einrichten, der das dann übernimmt. Kostenlos auf Steuerzahlerskosten bekommen die das nicht.

Zudem, schau mal in andere Länder, Frankreich z.B. da kommt die Polizei gar nicht mehr bei Unfällen ohne verletzte Personen.

Und nein, das war keine Straßenverkehrsgefährdung. Schau mal genau nach im dafür eingerichteten § 315c des Strafgesetzbuches.

Zunächst, es kein nur eine Straßenverkehrsgefährdung gewesen sein, wenn zumindest eine der sogenannten 7. Todsünden hierbei beangen wurde. Diese sind:

1.) Die Vorfahrt nicht beachtet.

2.) Falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt.

3.) An Fußgängerüberwegen falsch fährt.

4.) An unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt.

5.) An unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält.

6.) Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht.

7.) Haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist.

Ohne zumindest einer dieser Fälle ist schonmal nichts mit Straßenverkehrsgefährdung.

Zudem muß hierbei in jedem Fall noch hinzukommen, das Tatbestandsmerkmal "grob verkehrswidrig" und zudem "rücksichtslos", also so nach dem Motto "Augen zu und durch, egal was ist....".

Auch muß hierbei erfüllt sein, dass dadurch dann auch noch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden, konkret gefährdet, also nicht nur: "ei da hätte ja sonstwas passieren können", das konkret schädigende Ereignis muß quasi zu Greifen nah gewesen sein.

Erst dann ist das strafbar. Einzig der Bedeutende Wert, der BGH geht hierbei von 750 EUR Mindestsumme aus, könnte zutreffen, Du wirst jedoch bemerken, nichts der übrigen Merkmale hiervon trifft zu.

Der ist halt mal fahrlässig rückwärts fahrend an Dein Fahrzeug gerumpelt, also immer mal halblang.

CRN48 
Fragesteller
 16.06.2014, 16:08

ich stimme dir mit dem meisten was du sagst zu... aber ich find das doch sehr uebertrieben.... rueckwaertsfahrend an mein fahrzeug gerumpelt.. du hast schon verstanden, dass der lkw-fahrer ueber 20 m rueckwaertsgafhren ist und ich hintendran geklebt?! das kann doch echt nicht sein, dass ein lkw fahrer mit anhaenger mitten auf einer hauptstr. im berufsverkehrt 30 meter rueckwaerts fahren darf?! was ist das bitte fuer eine verkehrte welt :D

und von wegen sowas wird nicht aufgenommen... ich hatte vergessen die handbremse anzuziehen.. und mein auto ist auf grader straße gegen ein anderes geditscht.. der fahrer sass noch drin... hat die polizei gerufen und alles wurde suuuuper mega detail aufgenommen obwohl der nur ne winzig kleine macke hatte MEHR NICHT! wieso wird SOWWWAAS schwachsinniges dann bis ins winzigste detail aufgenommen?!??! und ich musste auch noch ne strafe zahlen.. und so einer kommt dann ungeschworen davon.. mir gehts da irgendwie um die gerechtigkeit, weil dass was der lkw.fahrer jetzt gemacht hat um einiges schlimmer war...

fastlink  16.06.2014, 21:29
@CRN48

Ich hab das schon verstanden, doch ja.

Und es ist menschlich gesehen dann doch eher gruselig, das mitgemacht haben zu müssen, auch richtig.

Natürlich hat der Lkw-Fahrer hierbei die Schuld, aber er darf auch 1 km rückwärts fahren, das ist ihm rechtlich nicht verboten.

Besondere Sorgfallspflicht hat er zudem hierbei, wie alle Leute, die rückwärs fahren, auch das hat er vernachlässigt, auch richtig.

Dennoch ist das noch keine Straftat. Dumm gelaufen, sicherlich (ich weiß, das sagt sich leicht) aber dennoch nur eine Ordnungswidrigkeit.

Der andere Unfall, Du hast Dein Auto nicht gegen Wegrollen gesichert, warst nicht drin nehme ich mal an, das Ding rollt los und stößt gegen ein anderes Fahrzeug?

Das war der aufnehmende Polzeibeamte sicherlich etwas vorsichtig und hat das Ding mal aufgenommen, weil er nicht recht wusste, was hinterher draus wird, denn das könnte durchaus ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" nach 315b StGB sein - ist es aber dann nicht, ist nur eine Ordnungswidrigkeit, weil die konkrete Gefährdung für Leib oder Leben in dem Fall dann doch eher nicht gegeben war.

Kenne ich gut, wurde vor vielen Jahren immer so behandelt, weil weitere Jahre zuvor die Staatsanwaltschaften stets hierbei einen solchen Vorgang wollten. Ist mittlerweile nicht mehr so, die Aufnahme ist so also nicht mehr notwendig, wenn nicht eindeutige Hinweise bestehen, dass das eine Straftat war.

Gerechtigkeit. Vergiss dieses Wort gleich wieder, geht die Polizei auch nichts an. Es geht nur um das geschriebe Recht der Gesetzbücher. Das hat tupfengenau eingehalten zu werden. So und nicht anders, keinen mm mehr.

CRN48 
Fragesteller
 17.06.2014, 12:45
@fastlink

gut zu wissen.. das naechste mal, wenn ich einen unfall baue, dann schreibe ich dem gegner schnell alles auf und sag der eintreffenden polizei, dass alles erledigt ist, so spar ich mir dann wenigstens das Bußgeld. :D

fastlink  17.06.2014, 14:35
@CRN48

Solange bei einem Unfall ohne Verletze niemand was von der Polizei will, macht die auch nichts.

Sollte die Polizei zufällig vorbeikommen und anhalten, dann kann man denen ruhig sagen, dass man alleine klar kommt.

Und schon fahren die wieder, kein Problem soweit. Blöd ist, wenn Dein Gegner die Polizei ruft, dann hast Du leider Pech.

klar, ist das ein schock für dich. da fverstehe ich dich total. ich wäre auch fix und fertig. aber im grunde ist doch alles geklärt. du hast die daten vom LKW fahrer und er hat seine schuld wohl auch eingestanden, außerdem hast du einen zeugen. da braucht man keine polizei (es sei denn es gibt streitigkeiten über dne unfallhergang), die hätten in deinem fall in der tat nicht mehr gemacht, als daten austauschen. es läuft über seine versicherung und gut ist.

und du reagierst etwas über. fehler passieren nunmal im starßenverkehr. hast du noch nie jemanden die vorfahrt genommen, oder beim ausparken erst spät bemerkt, das ein auto hinter dir ist, das du hättest vorlassen müssen oder beim abbiegen fast einen fahrradfahrer oder fußgänger übersehen? das alls sollte nicht passieren. tut es aber nunmal. wenn man danach geht, sind wir alle eine gefährdung für den straßenverkehr

CRN48 
Fragesteller
 16.06.2014, 14:36

du hast schon recht.. fehler passieren jedem.. aber wenn man alleine, ohne einen beifahrer, in seinem lkw sitzt, kann man meiner meinung nach mitten auf einer hauptstr. nicht 20-30m zurücksetzen... und das im feierabend verkehrt.. es war ja nun mehr als offensichtlich, dass er nicht viel sehen konnte oder eben nicht geguckt hat.. wenn man sich vorstellt, dass hinter mir ne mauer gewesen wäre.. und er sich gedacht hätte bis dahin ist noch platz.... mein auto dazwischen wäre matsche gewesen und ich wohl auch..... also ich finde das echt mehr als fahrlaessig.... aber da moegen die meinungen auseinander gehen..

jaliya22  16.06.2014, 15:53
@CRN48

ich sage ja nicht, dass der fahrer alles richtig gemacht hat. aber gerade in einem LKW kriegt man nicht sooviel mit. ist leider so. ichhabe mal auf einer 2-spurigen autobahn einen LKW mit anhänger überholt. also ich so ca in der mitte des LKWs war, fängt der an zu blinken und setzt schon an um auf die linke spur fahren. glaub mal, was ich für panik hatte. hupen hat natürlich nichts genützt. zum glück war vor mir noch ein auto, und das hat der LKW fahrer dann rechtzeitig gesehen. wir waren vorher wohl im toten winkel... lustig fand ich das nicht. habe dann aber eingesehen, das sowas einfach passieren kann, toter winkel und so.

CRN48 
Fragesteller
 16.06.2014, 17:21
@jaliya22

ja vermutlich hast du recht.. muss ich mich wohl jetzt mit abfinden ^^ vielleicht habe ich mich auch wirklich so sehr hochgeschaukelt... aber wenn man selbst noch keinen lkw gefahren ist sollte man wohl nicht so schnell urteilen...

Naja, war doch alles klar.

Du hast die Daten vom Unfallgegner - und ja, jeder, der einen Unfall verunsacht, hat im Normal irgendeinen "Blödsinn" gemacht:

  • zu wenig Abstand
  • rückwärts gefahren
  • bei Abbiegen das Fahrrad übersehen
  • ect.

So ist das im Straßenverkehr ....

Das einzige wäre, du könntest dem LKW-Fahrer nachweisen, dass er rückwärts gefahren ist, obwohl er dich gesehen hat und so wirds nicht gelaufen sein.

Lass dein Auto reparieren und die Werkstatt soll mit seiner Versicherung abrechnen. Gut is.

CRN48 
Fragesteller
 16.06.2014, 13:52

Das ist klar.. Allerdings war ich der Meinung, dass die Polizei Unfälle aufnehmen muss, erst recht auf meine Bitte hin als Geschädigte..

ich finde das nicht in Ordnung von der Polizei, der lkw Fahrer hätte dich schwer verletzen können!!!! Geh nochmal zur Polizei und verlange dass das ganze aufgenommen wird. SO geht das doch nicht !

Hmm...da gebe ich dir Recht. An deiner Stelle würde ich entweder dass mit dem LKW fahrer selbst klären wenn das geht, un wenn er das einsieht un wenn nicht zu einer anderen Polizei stelle gehen oder zur Not vors Gericht aber nur wenn es nicht mehr anders geht un esdir sehr wwichtig ist. Aber google das doxhmal ob das die Polizei machen darf... Viel Erfolg

CRN48 
Fragesteller
 16.06.2014, 13:56

Ich hoffe, dass jetzt alles glatt über die Bühne geht,, habe Gott sei Dank Zeugendaten und Fotos des Schadens... Würde mich echt wundern, wenn die Polizei so einen Schaden nicht aufnehmen muss.. vielleicht wenn man es nicht möchtet, aber wenn man doch drum bittet können die doch nicht einfach nein sagen...

fastlink  16.06.2014, 15:48
@CRN48

Doch, können die.