Autospiegel angefahren?

4 Antworten

Also ich bezweifle, dass bei 30 km/h so wirklich gar kein sichtbarer Schaden entstanden ist. Da hab ich ja bei meiner ersten Karre schon beim Ausparken mit < 10 km/h schon zumindest Streifen gesehen und nen Schaden am Lack/Plastik gehabt.

Du kannst den Spiegel auch sehr weit unten getroffen haben wo du von oben gar nicht hingeschaut hast.

bzw kann ein Bild von meinem Kennzeichen allein reichen, um mich deswegen anzuzeigen?

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Das bedeutet, auch der Zeuge kann dich dafür anzeigen. Durch dein Kennzeichen kannst du als Beschuldigter natürlich ermittelt werden.

Das würde dazu führen, dass sich die Herren in Blau mit dem Geschädigten auseinandersetzen (von dem der Zeuge auch das Kennzeichen hätte aufnehmen müssen) und schauen, ob da wirklich kein Schaden ist.

Wenn da wirklich NICHTS ist, dann gibt es ja keinen Nachweis. Aber wenn da was ist und sei es nur ein bisschen, dann wird wohl weiter ermittelt. Danach werden sich die Beamten dein Fahrzeug genau anschauen. Wenn es passende Spuren gibt, dann herzlichen Glückwunsch, wird gegen dich wegen einer Straftat ermittelt.

Das nix zu sehen war ist dein eigener subjektiver Eindruck.

Es ist auch etwas gefährlich sich nicht mit dem Unfallgegner zu verständigen.

Lass noch jemand anders ranfahren.... von Dir hat er Ev ein Bild.

Wenn kein Unfallgegner in Sicht ist dann eine Selbstanzeige bei Polizei.

Es ist Fahrerflucht.

geh zur Polizei und melde das.. die finden das Auto dann schon, denn der Geschädigte wird bestimmt Anzeige gegen unbekannt stellen..

da kommt jetzt zwar einiges an Ärger auf dich zu.. aber du kannst nicht einfach einen Schaden verursachen und dann abhauen

kann ein Bild von meinem Kennzeichen allein reichen, um mich deswegen anzuzeigen

Man kann alles auch ohne Bild anzeigen.