Autorin, juristische Frage: was tun bei Vandalismus wenn keine Versicherung?
Um das mal klarzustellen, ich habe keine Schäden zu beklagen😇, ich bin eine Autorin und habe eine juristische Frage zum Thema Vandalismus. Die Wohnung meiner Hauptfigur wurde durch den Gegenspieler zerstört (Einbruch und Vandalismus eben). Die Hauptfigur hat aber keine Versicherung, muss sie dann trotzdem für die Schäden aufkommen? Und wenn nicht, wer bezahlt die Schäden dann? Und um welche Versicherung handelt es sich überhaupt bei solch einem Fall? Ich hoffe meine Frage ist halbwegs verständlich formuliert, ich kenne mich leider überhaupt nicht mit Jura aus. Es wäre schön, wenn ich schnell eine Antwort bekomme. Danke schon mal im Voraus!
3 Antworten
Da ich gerade unter einer anderen Antwort deinen Kommentar gesehen habe, dass deine Geschichte in Norwegen spielt, hilft meine Antwort dir nicht weiter. Recht ist Sache des jeweiligen Landes und somit nicht einfach übertragbar. Mit norwegischen Recht kenne ich mich daher auch nicht aus.
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Für Leute, die über diese Frage stolpern und das deutsche Rechtssystem anwenden wollen, lasse ich meine alte Antwort trotzdem stehen:
Grundsätzlich muss jeder für den Schaden aufkommen, den er verursacht hat. Das heißt, der Gegenspieler deiner Hauptfigur muss erstmal für die Schäden aufkommen, die er beim Einbruch hinterlassen hat. Hat dieser eine entsprechende Versicherung würde diese einspringen. Im Haftungsfall ist das oft die Haftpflichtverletzung. Diese sichert in aller Regel allerdings keine vorsätzliche Schädigung ab. In deiner Geschichte wird der Gegenspieler kaum fahrlässig eingebrochen und den Schaden verursacht haben. Daher muss er selber zahlen.
In der Praxis kommen meistens (erstmal) die Opfer bzw. ihre Versicherung für die Schäden auf. Der Hauptgrund ist, dass es eben dauert bis man seinen Anspruch durchgesetzt hat: Der Täter muss gefunden werden und im Zweifelsfall muss auch noch zivilrechtlich auf Schadensersatz geklagt werden.
Wer in deinem Fall alles Opfer ist, hängt von der Frage ab, wessen Eigentum gestohlen/beschädigt wurde. Bei einer Mietwohnung gibt es daher meistens zwei Opfer: Der Eigentümer der Wohnung, weil die Tür z.B. aufgebrochen oder ein Fenster eingeschlagen wurde, und der Mieter aufgrund der Einrichtung.
Für die Schäden des Mieters würde erstmal seine Hausratsversicherung aufkommen. Auch die Beseitigung der Einspruchsspuren kann davon gedeckt sein. Das unterscheidet sich allerdings je nach Versicherung und Einzelfall.
Das kommt immer darauf an wo und wie sie lebt. Verschiedene Länder, verschiedene Gesetze und Versicherungen.
Ich wohne in einem Mietverhältnis und musste eine Haushaltsvetsicherung abschließen um hier wohnen zu können. Diese würde für solche Schäden aufkommen und dann versuchen sich das Geld vom Täter zurück zu holen, sobald dieser identifiziert und gefasst ist und verurteilt wird.
Das sollte auch der Figur möglich sein wenn sie für die Schäden selbst aufkommen muss.
Der Trend, dass Vermieter eine Haushaltsversicherung verlangen, breitet sich langsam aus. Ich weiß aber wirklich nicht, ob es da in Norwegen auch der Fall ist oder was für Versicherungen es da gibt.
Ich würde dir da raten zu recherchieren wie das aussieht oder dir auf entsprechenden Portalen Norweger zu suchen die dir diese Fragen beantworten können.
Oder du hältst dich vage. Zum Beispiel "Ich hab alles versucht, die Versicherung weigert sich zu zahlen."
Pass bei solchen Geschichten auf, dass du die jeweilige Kultur in der die Geschichte spielt, auch glaubwürdig gestaltest. Ansonsten brichst du für alle die sich damit auskennen die Immersion.
Danke für deine tollen Tipps, das hilft mir bestimmt!
muss sie dann trotzdem für die Schäden aufkommen
Erst einmal schon. Sie kann aber natürlich gegen den Verantwortlichen eine zivilrechtliche Klage anstrengen und Schadensersatz verlangen.
Und um welche Versicherung handelt es sich überhaupt bei solch einem Fall
Das wäre eine Hausratsversicherung.
LG
Danke für die Antwort! Es handelt sich um eine Mietwohnung in Norwegen, gilt deine Antwort auch dafür?