CE-Kennzeichnung erforderlich?

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Die CE-Kennzeichnung wird für die Kennzeichnung von Produkten verwendet, um die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards nachzuweisen. Betroffen sind dabei zum Beispiel Spielzeuge, Maschinen aber eben auch Elektrogeräte. Ohne CE-Kennzeichen dürfen diese Produkte in der EU nicht vertrieben werden.

Der Zollkollege sagt:

Kennzeichnungspflichtige Produkte müssen mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet sein, damit diese Produkte überhaupt innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Die CE-Kennzeichnung ist zwingend vorgeschrieben und anzubringen, bevor ein Produkt, das der CE-Kennzeichnung unterliegt, in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, es sei denn, spezielle Richtlinien sehen anderslautende Bestimmungen (etwa Übergangsfristen) vor.

Fehlt also ein CE-Kennzeichen auf einem CE kennzeichnungspflichtigen Produkt, das in Deutschland in den Verkehr gebracht wurde, liegt ein Mangel gemäß § 434 Abs. 1 BGB vor. Entweder würde es vom Zoll eingezogen, falls dies bei einer Kontrolle auffällt oder der Käufer soll diesen Mangel melden und es zurückgeben.