Autokauf Autohändler Gibt Anzahlung nicht zurück?
Moin kurz und knapp. Ich habe mir am Donnerstag ein VW Passat B7 angeguckt kosten 8.999 Euro mit neu TÜV machen und ein Paar mündliche Vereinbarungen wie neuer Heck Wischer, Scheinwerfer Aufbereitung innen und außen Aufbereitung Zierleiste hint rechts neu machen und ein harzläufer auf dem Lack der weggemacht werden sollte hat er nur TÜV neu gemacht 1000 Euro musste er angeblich noch rein stecken bis hier hin alles gut TÜV neu gemacht lieferte er mir das Auto vor der Tür ohne den Rest zu machen . Ich sagte ich kaufe das Auto nicht weil er sich an unsere Abmachung nicht gehalten hat mein Vater und sein Kumpel haben denn noch festgestellt das hinten was nicht stimmt Wahrscheinlich hatte er mal ein Unfall
Hat er mir auch nicht gesagt werrend das rauskam habe ich den Kauf Vertrag unterschrieben und der Autohändler Ries mir die Papiere und Kaufvertrag aus der Hand hatte die Schnauze voll und ist mit Auto und Dokumente abgehauen und sagte ich soll die Anzahlung heute holen ! Ich schrieb ihn an ob er diese Überweisen kann weil ich arbeiten bin .
Jetzt will er das ich das Auto kaufe und will mir das Geld nicht geben ?
Wer ist im Recht ? Er hat sich an die Abmachung nicht Gehalten!
5 Antworten
Auch mündliche Abmachungen gelten dun sidn einzuhalten. Problem: Sie müssen beweisbar sein. Ohe etwas Schriftliches oder glaubwürdige Zeugen wirst Du das nicht durchsetzen können.
Deshalb fürs nächste Mal: Alles schriftlich im Vertrag festhalten.
Für Dich gibt es aber einen Ausweg: Wenn er Dir tatsächlich einen Unfallschaden verschwiegen hat (und den muss er von sich aus auch ohne Nachfrage nennen), ist der Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar, und alles muss, wenn Du es verlangst, rückabgewickelt werden, wenn Ihr Euch nicht anders einigt.
Grundsätzlich ist er im Recht: du hast einen Kaufvertrag unterschrieben auf den er sich berufen kann.
Die Abmachungen habt ihr schriftlich festgehalten bzw. gibts Zeugen dafür? Dann kannst du ihm eine Nachfrist setzen innerhalb der er das noch erledigen muss.
Kommt er der Nachfrist nicht nach wäre wohl eine Rückabwicklung des Kaufes möglich. Das würde ich dann an deiner Stelle mit einem Anwalt klären.
Dann kannst du das beanstanden und ev. vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dazu würde ich mich aber mal mit dem Konsumentenschutz absprechen.
Auf dem Kaufvertrag ist meine personalausweisnummer aber nicht. Er ist nicht vollständig ausgefüllt
Das ist egal, er kann von dir die Bezahlung einklagen. Immerhin habt ihr einen Vertrag.
hat er nur TÜV neu gemacht 1000 Euro musste er angeblich noch rein stecken bis hier hin alles gut
Das ist ja sein Problem, wenn er den Wagen beim Ankauf nicht prüft. Vielleicht hat er das aber auch und dem Verkäufer des Fahrzeuges auch kräftig im Preis gedrückt.
Eines mußt Du dir für die Zukunft merken, die Autohändler sind die Pferdefhändler der Neuzeit.
Wer war bei den mündlichen Absprachen als Zeuge dabei?
Was stand denn im Vertrag?
Weil wenn er das Auto, die Papiere plus dein Geld behalten hat. Ist es Diebstahl
500 Euro ist als Anzahlung geflossen mit Quittung
Dein Problem ist, du hast den Vertag unterschrieben.. Somit ist der Verkäufer im Recht, denn was da draufsteht gilt erstmal...
Ein Anwalt könnte aber weiterhelfen, oder die vielen "Rechtsverdreher" hier im Forum...
Und was ist wenn der Wagen doch hinten mal ein Unfall hatte und der mit den als unfallfrei verkaufen wollte