Autoführerschein, Motorradführerschein A1 mit inbegriffen?

6 Antworten

Die Führerscheine für Auto und Motorrad haben nicht nur unterschiedliche Buchstaben als Bezeichnung, sondern es sind auch unterschiedliche Ausbildungen und Prüfungen. Wer Auto fahren kann, muss nicht zwingend auch Motorrad fahren können und umgekehrt. Man kann zwar den Motorrad- und den PKW-Führerschein zusammen machen, dann hat man nur eine theoretische Prüfung, aber dazu muss man min. 18 Jahre sein. Wenn Du den PKW-Führerschein mit 17 Jahren machen willst, klappt diese Kombination nicht. Wenn Du aber mit 16 Jahren den A1-Führerschein machst, kannst Du mit 18 den A2-Führerschein ohne erneute Theoretische Prüfung machen und hast nur die Fahrstunden und die Praktische Prüfung zu machen. Vielleicht informierst Du Dich hier mal: www.fahren-lernen.de/Fahrsch%C3%BCler/RundumdenSchein/Details/tabid/342/ArticleId/1145/Die-neuen-Fuhrerscheinklassen-seit-19-01-2013.aspx  Da sich 2013 ein paar Änderungen bei den Führerscheinklassen ergeben haben, sollte man immer nachkontrollieren, wie die neuesten Regelungen sind. Viel Erfolg.

Mindestalter und Fahrprüfung

Das Mindestalter für die Erteilung einer
Fahrberechtigung beträgt:

15 Jahre für Mofa-Prüfbescheinigung
16 Jahre für die Klassen AM, A1,L und T
17 Jahre für Begleitetes Fahren mit B, BE
18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
20 Jahre für Klasse A bei Vorbesitz von A2
21 Jahre für Klassen C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
24 Jahre für Klassen D, DE, A 

Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen B und BE ein Mindestalter von 17 Jahren, für C, CE, D1 und D1E von

18 Jahren und für D und DE von 20 Jahren.
Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
Grundsätzlich ist für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine theoretische und
praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben.
Bei Klasse L entfällt die Praxis, bei einer Erweiterung von

B auf BE, C1 auf C1E, D auf DE und D1
auf D1E die Theorie. Wer von Klasse A1
auf A2 bzw. von A2 auf A erweiternmöchte, muss diese Fahrerlaubnis
mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt neben einer Vorbereitung
in der Fahrschule nur die praktische Prüfung .

Lionrider66  04.06.2016, 13:45

Und was hat das mit der Frage zu tun?

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Effigies  04.06.2016, 18:43
@Lionrider66

Nachdem die Antworten die zu den Fragen gehört haben bei Fuji immer flasch waren, vermeidet er jetzt Fehler in dem er einfach irgend was anderes erzählt,............ oder kopiert   ;o)

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das sind 2 verschiedene Führerscheine; mit dem B oder BF17 ist AM und L mit drinn. 

du must BEIDE Führerscheine machen 

Nein natürlich nicht. Nur weil du laut Führerschein dann Autos fahren darfst/kannst, heißt das nicht dass du auch Motorrad fahren kannst. Ne 125er läuft nunmal schon etwas schneller und da gehört eine Ausbildung dazu!

Bei dem AM Führerschein ist das nochmal was anderes, da man dann glaub nur 45 Km/h fahren darf.

Wieso fragst du nicht deinen Fahrlehrer?

TheAlcatrazz 
Fragesteller
 04.06.2016, 12:24

Ich bin erst 15 dauert deswegen noch paar jahre aber man kann doch nicht früh genug anfangen zu planen oder? Und ich muss halt entscheiden wenn der A1er nicht inbegriffen ist mach ich ihn glaub ich einfach so

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GreenDayFan97  04.06.2016, 12:27
@TheAlcatrazz

Mit dem Autoführerschein also Klasse B darfst du Roller bis 50ccm also Klasse M fahren. A1 ist schon 125ccm und da muss man die Prüfung extra ablegen.

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TheAlcatrazz 
Fragesteller
 04.06.2016, 14:33

Ok danke

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