Motorradführerschein und Autoführerschein zusammen machen mit 16?
Ich habe von ein paar Freunden gehört, dass man Motorrad- und Autoführerschein zusammen machen kann und das schon mit 16, damit man mit 17 den Führerschein hat. Man darf dann angeblich bis man 18 ist nur Maschinen bis 80 km/h und danach, ohne den "großen" Motorradführerschein zu machen, auch schnellere Maschinen fahren. Stimmt das?
4 Antworten
A1 und B kannst du mit 16 machen, das ist kein Ding. Du darfst dann 125ccm bis max. 80km/h und 15 PS fahren. Am 18. Geburtstag darfst die Drossel rausmachen und dann so schnell fahren wie es die Maschine hergibt. (Die 15 PS und 125ccm bleiben beim A1 aber!..acuh wenn viele der Meinung sind, dass man dann alles fahren darf) (bzw. B erst mit 16,5 anfangen und dann auch erst frühestens am 17. geb. den "rosa wisch" bekommen) Willst du aber A und B machen eht das nicht ganz so einfach. Der A FS ist ja erst mit 18 möglich (und dann auch für 2 Jahre auf 34 PS gedrosselt), d.h. du kannst erst frühestens mit 17 anfangen. Wllst du die theoretische Prüfung für beide Klassen zusammen machen, würde das bedeuten, dass du erst 3 monate vorm 17. die theoretische machen kannst (eben wegen A) Du könntest aber die theoretischen trennen (kostet dann halt 2 mal), dann wäre es sinvoll erst mit Fahrstunden für B anzufangen und erst ganz kurz vor der B Prüfung die theoretische Prüfung für B machst (den Antrag auch nicht zu früh abgeben) und dann halt innerhalb eines Jahres nach antragsabgabe auch die theoretische für A. Dann funktioniert das. Aber ganz im ernst...so viel sparst du dann auch nicht. Mein Tipp: Mach mit 17 B und sammel ein wenig Fahrpraxis und dann machst du so mit 18-19 dann einfach Klasse A.
ja, müsste so fast stimmen. aber ich glaub den "offenen" motorradführerschein hast du erst drei jahre nach der prüfung, wenn du den richtigen mit 18 gemacht hast. moped gilt da nicht.
hier findest du noch ein bisschen was zu den regelungen.
Du kannst ab 16 1/2 den A1 und den B zusammen machen.
Den A1 erhälst Du sofort bei der Prüfung und kannst Kleinkrafträder bis 125 cm3 fahren, gedrosselt auf 80 km/h
Die Drosselung fällt ab 18 weg, es bleibt aber bei 125 cm3
Für den B erhälst Du zu Deinem 17. Geburtstag eine Prüfbescheinigung, die Dich berechtigt, begleitet einen PKw zu führen.
An Deinem 18. geburtstag erhälst Du dann einen Führerschein mit A1 und B
Nein. Das mit dem Auto stimmt. Das nennt sich begleitendes Fahren, aber den Motorradführerschein darfst du erst mit 18 haben... es sei denn du machst den "kleinen" motorradführerschein, dann darfst du nur maschinen mit 125ccm³ und drunter fahren.
also bekommt man den dann auch nicht automatisch, wenn man 18 wird?
Stufenführerschein
Das bisherige Konzept des Stufenführerscheins bleibt erhalten. Die Klasse A (beschränkt) berechtigt – wie bisher die Klasse 1a – bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken. Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muss zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen.
das habe ich auf der oben genannten Seite gefunden. Was heißt das jetzt genau?
@ Freak 17: Der Stufenführerschein funktioniert folgendermaßen. Wer Klasse A..nicht A1!!! zwischen 18 und 25 Jahren macht bzw. auch danach seine Prüfung auf einer 34 PS Maschine macht, der darf 2 Jahre nur 34 PS fahren..nach den 2 Jaren darfst du automatisch alles fahren..das hat aber nichts mit dem A1 FS zu tun. Wer A1 macht und dann größere Maschinen fahren will, muss erneuten Fahrstunden/Theorie und Prüfungen für den A machen...und wie für jeden anderen auch gilt auch hier die 34 PS Grenze.
muss man dann für den großen Führerschein noch eine Prüfung ablegen, oder wie sieht das dann aus?